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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Lensahn

Lensahn

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Lensahn. Ich freue mich über Ihr Interesse und hoffe, dass Sie an diesen Seiten viel Freude und Nutzen haben werden. 

Die wichtigsten Informationen und ein breites Spektrum an Themen und Hinweisen, an Service- und Verwaltungsleistungen der Gemeinde Lensahn sind hier zusammengestellt. Sie finden interessante Informationen über unsere Gemeinde, die Geschichte, zahlreiche Tipps für Unternehmungen und Ausflüge, die vielfältigen Vereinsangebote sowie unsere wirtschaftlichen und sozialen Dienstleistungen.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und auch ich persönlich natürlich zur Verfügung.

Bringen Sie sich gerne ein! Ihre  Anmerkungen und Anregungen nehmen wir dankbar auf, denn nur so kann unsere Internetseite aktuell, informativ und lebendig bleiben.

Herzlichst,
Michael Robien
Bürgermeister
 

Michael Robien
Bürgermeister

Informationen

Michael Robien

Tel.: 04363/508-45
Fax: 04363/508-145
Mail: michael.robien[at]amt-lensahn.de
Zimmer 118
 

Anne Geisler

Tel.: 04363/508-46
Fax: 04363/508-146
Mail: anne.geisler[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 118

Vertretung:
Franziska Ceylan

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste. Die Gemeinde liegt in am Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von den Landesstraßen

  • L57 Lensahn - Eutin
  • L58 Lensahn – Cismar
  • L258 Lensahn - Kaköhl

durchquert.

Die Gemeinde Lensahn hat rd. 5.000 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

  • Lensahn
  • Grüner Hirsch
  • Johanneshof
  • Lensahnerhof
  • Petersdorf
  • Sipsdorf und
  • Wahrendorf

Wappen

Beschreibung

Das Wappen zeigt im oberen Feld des geteilten und halbgespaltenen Schildes eine goldene Wildschaufel auf blauem Grunde, unten rechts (heraldisch) eine goldene Ähre in rotem Felde, links die beiden „Oldenburger Balken“ rot in Gold

Historische Begründung

Die Wildschaufel bezieht sich auf den bedeutenden Bestand der Gemeinde an Wald und Wild, insbesondere an Damwild.

Der vorwiegend landwirtschaftliche Charakter des Gemeindebezirks wird durch die Ähre verkörpert.

Die dem Oldenburgischen Wappen entnommenen roten Balken auf goldenem Grunde deuten auf die historische Vergangenheit Lensahns. Der Ort war seit 1650 fast dreihundert Jahre lang Bestandteil der Gottorpschen, später der Oldenburgischen Fideikommißgüter. Dieser Umstand war von weitgehender Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde und ihrer politischen sowie wirtschaftlichen Struktur.

Die Gemeinde Lensahn ist die größte Gemeinde des Amtes Lensahn mit den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen und Riepsdorf und liegt im Herzen der Halbinsel Wagrien direkt an der Autobahn BAB A1, Abfahrt Lensahn. Sieht man von den Küstenstädten Neustadt und Heiligenhafen ab, so bildet Lensahn mit Oldenburg den räumlichen Mittelpunkt der Ostseehalbinsel Wagrien.

Diese verkehrsgünstige Lage ermöglichte Lensahn zum einen eine zentrale Versorgung der Dörfer ringsum und damit ein rasches wirtschaftliches Gedeihen. Zum anderen ist Lensahn Ausgangspunkt vieler Wege zur Ostseeküste. Nach Norden, Osten und Süden führen Wege von jeweils nur 10 km zu berühmten Badekurorten wie Grömitz, Dahme, Weißenhaus oder verschwiegenen Strandabschnitten.

 

Der Name Lensahn enthält schon einen wesentlichen Kern seiner Geographie und seiner Geschichte: Er ist wendischen Ursprungs und bedeutet etwa „die Leute aus der Niederung“. In der Tat haben slawische Wenden etwa vom 8. bis 12. Jahrhundert hier erstmals gesiedelt, große Flächen Lensahns bilden auch eine tiefgelegene Niederung. Beherrschend für das Ortsbild ist jedoch die Anhöhe mit der St. Katharinen-Kirche aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, die sich in reizvollem Gegensatz zur Umgebung erhebt.

Lensahn war bis an die Schwelle des vorigen Jahrhunderts landwirtschaftlich geprägt, seit 1650 gehörte es mit dem jetzigen Gut Lensahner Hof zum Privatbesitz des Adelshauses Holstein-Gottorf, dem späteren großherzoglichen Haus Oldenburg. Weitere Güter, aus denen sich die heutigen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Lensahn entwickelten, kamen zum Familienbesitz hinzu. Die Hoheitsgewalt übte der Grundherr noch bis in dieses Jahrhundert hinein aus. Erst im Jahre 1928 wurden Lensahn und gleichzeitig alle anderen amtsangehörigen Gemeinden freie Gemeinden mit dem Recht auf Selbstverwaltung.

 

Lensahn heute

Lensahn hat sich inzwischen - insbesondere nach der Flüchtlingszuwanderung im 2. Weltkrieg - zu einem Wirtschaftsmittelpunkt mit größeren und kleineren Betrieben entwickelt. Die Firma Codan beschäftigt rd. 600 Arbeitskräfte und ist damit einer der größten privaten Arbeitgeber im Kreis Ostholstein. Da hier medizinische Geräte aus Kunststoff hergestellt werden, arbeitet die Fabrik geräuschlos und belastet die Umwelt in keiner Weise.

Der ringsum von Wäldern umgebene Ort hat sich seine natürliche Schönheit bewahrt und ist bei gleichzeitiger stabiler Wirtschaftslage begehrter Wohn- und Erholungsort geblieben: Im Waldort Lensahn wohnen mehr als 5.000 Einwohner.

Für ein gutes Angebot an die Gemeinschaft sorgen u.a. 4 Kindergärten, das Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt, betreute Seniorenwohnungen der Arbeiterwohlfahrt und die Fach- und Berufsfachschule für Sozialpädagogik. Im großzügig errichteten Schulzentrum befinden sich die Grund- und Gemeinschaftsschule und eine sowohl der Schuljugend wie dem freien Vereinssport dienende Großsporthalle mit Sportfreianlagen. Das schulische Angebot in der Gemeinde wird durch eine freie Waldorfschule abgerundet.

Für sportliche Betätigung stehen außerdem die kleine Sporthalle, Tennisplätze, eine Reithalle, ein Luftgewehr- und Kleinkaliber-Schießstand sowie eine moderne Bundeskegelbahnanlage zur Verfügung. Das Kirchengemeindehaus sowie die Bürgerbegegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt sind Herbergen für umfangreiche Jugend- und Seniorenarbeit.

Im Pastorat (erbaut im 18. Jahrhundert von dem bekannten Architekten Greggenhofer) verlebte der Schriftsteller Dr. Julius Stinde, der u.a. mit dem Roman „Die Familie Buchholz“ bekannt wurde, seine Kindheit.

Die Gemeindebücherei mit Lesehalle hält mit ca. 10.000 Medien ein attraktives Angebot für Einwohner und Gäste vor.

Mit dem Haus der Begegnung mit teilbarem Veranstaltungssaal, und entsprechenden Nebenräumen, steht in der Gemeinde auch eine Einrichtung für kulturelle, gesellschaftliche und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Freizeitmöglichkeiten in Lensahn sind sehr vielseitig. Besonders stolz ist Lensahn auf das idyllisch am Mühlenteich gelegene beheizte Waldschwimmbad, das sich hervorragend in die Landschaft einfügt. Umgeben ist das Schwimmbad von einem abwechslungsreichgestalteten Waldkurpark. Mehr zum Thema Freizeitgestaltung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Lensahn hat im Rahmen einer Ortskernsanierung in den Siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein neues Gesicht erhalten. Um den alten Ortskern mit der 750 Jahre alten Kirche finden die Bürger der Gemeinde und des Umlandes heute zusammengefasst und vervollständigt die wichtigsten Dienstleistungseinrichtungen, die sie in einem ländlichen Zentralort erwarten können. Sie sind durch kurze Wege von den Bushaltestellen und den öffentlichen Parkplätzen aus gut zu erreichen.

Die Bebauung in den Sanierungsgebieten Sundstraße und Höfesteig setzt städtebauliche Akzente und fügt sich doch in den erhalten gebliebenen älteren Baubestand gut ein. Der alte Kirchplatz, mit Natursteinpflaster neu gestaltet, stellt einen gelungenen Übergang zum ältesten und markantesten Gebäude der Gemeinde, der St. Katharinen-Kirche her.

Auch wenn Lensahn kein Bundeswehrstandort ist unterhält die Gemeinde Lensahn eine Patenschaft zur 3. Kompanie des Aufklärungsbataillon 6 in Eutin. Informationen zum Aufklärungsbataillon erhalten Sie hier.

Die Chronik ist leider ausverkauft.

Sie können sie aber noch in der Gemeindebücherei ausleihen.

Sie können die Chronik im Rathaus Lensahn oder in

der Gemeindebücherei erwerben.

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Oberflächenentwässerung

Lensahner Wasserbetriebe

Abwasser

Zweckverband Ostholstein

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Lensahn bietet den Kauf einer Gemeindeflagge in zwei verschiedenen Größen an. Die Kosten betragen 27,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten für die Größe 150 x 100 cm und 72,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten für die Größe 250 x 150 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

Informationen

Klaus Winter

Tel.: 04363/508-0
Fax: 04363/508-47
Mail: klaus.winter[at]lensahn.de
Zimmer: o.A.

Ob private Feiern wie Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage oder Firmenveranstaltungen, Seminare, Messen oder ein Konzert – für jede Gelegenheit bietet „Das Haus der Begegnung“ eine Räumlichkeit.

Durch mobile Trennwände kann der große Saal für eine Veranstaltung von bis zu 200 Personen geöffnet oder jeweils für 20-60 Personen untergliedert werden.

Der Saal wurde mit einer dem heutigem Standard entsprechenden Beleuchtungs-und Veranstaltungstechnik ausgestattet. Hierfür wurden mehrere Scheinwerfer, eine Lautsprecheranlage sowie ein Beamer mit elektrisch betriebener Großleinwand installiert. 

Große helle Räume, ein Tresen mit einer Bierzapfanlage, einer Kaffeemaschine für den Kaffeegenuss nach italienischer Art sind selbstverständlich. Der schöne Terrassenbereich lädt bei gutem Wetter regelrecht zu einem Sektempfang und der Begrüßung Ihrer Gäste ein. In den Wintermonaten nutzen Sie einfach das Foyer um Ihre Gesellschaft zu empfangen. 

Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen und beraten Sie gerne bei der Menü – oder Getränkewahl sowie bei der Dekoration. 

Betreiber Marco Bauereiss und sein Team freuen sich auf Ihre Reservierungen unter der Telefonnummer: 04363-9037036

 

Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Informationen

Martina Arlt

Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 114

Vertretung:
Petra Rathje

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Marco Bauerreiß
Restaurant "Bei Marco"
Lübecker Str. 28
23738 Lensahn

Tel.: 04363/9037036

In der Gemeinde Lensahn können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

AWO Lensahn

Vorsitzender

Kay-Uwe Hoffmann
Liliencronstraße 15
23758 Oldenburg i.H.

Tel.: 04361 - 6265750

Website: AWO Lensahn

Blasorchester Lensahn

Vorsitzende

Christina Schwartz
Postfach 1151
23738 Lensahn

Tel.: 0160 - 2050810

Website: Blasorchester Lensahn

Bündnis 90/Die Grünen

Roland Gangl
Wahrendorfer Str. 6
23738 Lensahn

 

CDU Lensahn

Carola Suhr
Breslauer Straße 8
23738 Lensahn

Website: CDU Lensahn.

DLRG Lensahn

Vorsitzende

Melanie Ewald
Mecklenburger Str. 1a
23730 Neustadt/H.

Website: DLRG Lensahn

DRK Lensahn

Ingrid Graf
Hofweg 1
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 1379

F.D.P. Lensahn

Rolf Schröder
Berliner Str. 15
23738 Lensahn

 

Förderverein Pfadfindergelände

Tanja Roden
Pastor-Petersen-Str. 7
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 1593

Website: Förderverein Pfadfindergelände

Freie Wählervereinigung Lensahn

Werner Steffen
Friedrich-August-Str. 21
23738 Lensahn

 

Mail: FWV-Lensahn[at]lensahn.de

 

Gemeindefeuerwehr Lensahn

Gemeindewehrführer

Hartmut Junge
Zum Walkerbach 9
23738 Lensahn

Tel.: 04363/2870

Mail: hartmut.junge[at]feuerwehr-lensahn.de

 

FF Lensahn

Ortswehrführer

Hartmut Junge
Zum Walkerbach 9
23738 Lensahn

Tel.: 04363/2870

Mail: hartmut.junge[at]feuerwehr-lensahn.de

 

FF Lensahnerhof

Ortswehrführer

Frank Paustian
Langer Acker 42
23738 Lensahn

Tel.: 04363/825654

Mail: frank.paustian[at]t-online.de

FF Sipsdorf

Ortswehrführer

Andreas Kaiser
Oldenburger Straße 20
23738 Sipsdorf

Tel.: 0162/3440271

Mail: kaisertrautz[at]yahoo.de

 

FF Wahrendorf

Ortswehrführer

Gunther Bruhn
Wahrendorfer Str. 22
23738 Wahrendorf

Tel.: 04363/919112

mailto:angumaki[at]web.de

Jugendfeuerwehr Lensahn

Jugendfeuerwehrwart

Kevin Ackermann
Postfach 1212
23735 Lensahn

Tel.: 0173-6920982

 

Keglerverein Lensahn

Christian Gradert
Lübecker Str. 39
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 3799

Mail: christiangradert[at]gmx.de

 

Kleingartenverein Lensahn

Renate Turowski
Wiesenkrog 5
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 3954

 

 

LandFrauenVerein Lensahn

Cornelia Beisel
Ringstraße 16
23738 Manhagen

Tel.: 04363 - 3961

 

 

Lensahner Schützengilde

1. Ältermann

Helmut Groß
Heinrich- Tödt- Straße 3
23738 Lensahn

Tel.: 04363- 837

Website: Lensahner Schützengilde

 

Reit- und Fahrverein Lensahn

Anja Lamp
Wanderoogkamp 3
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 3175

Mail: 40anjalamp[at]gmail.com

Website: Reit- und Fahrverein Lensahn

 

Riding Guardians

Ulrich Schaardt
Waldweg 3
23738 Lensahn

Mail: balticcoast[at]riding-guardians.de

 

 

Siedlerbund Lensahn

Stefanie Steffen
Wildkoppelweg 2a
23738 Lensahn

 

 

Sozialverband Lensahn

Wolfgang Pink
Dorfstr. 15
23738 Manhagen

Tel.: 04363 - 91124

 

 

SPD Lensahn

Jens Puschmann
Kirchenkoppel 1
23738 Lensahn

 

Tennisclub Lensahn

Dirk Weber-Klüver
Zum Apfelgarten 7
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 1827

Mail: d.weber-kluever[at]t-online.de

 

 

TSV Lensahn

Wolfgang Prehn
Am Finkenberg 77
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 3365

Mail: info[at]tsv-lensahn.de

 

 

Verein Landwirtschaftsmuseum Prienfeldhof

Werner Steffen
Friedrich-August-Str. 21
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 91122

Mail: info[at]museumshof-lensahn.de

Website: Museumshof Lensahn

 

 

 

Volkshochschule Lensahn

Meike Looft
Lübecker Straße 105
23738 Lensahn

Tel.: 04363 - 904521

Mail: kontakt[at]volkshochschule-lensahn.de

Website: Volkshochschule Lensahn

 

 

Förderverein für Kirchenmusik Lensahn e. V.

Ulf Christians
Eutiner Straße 50
23738 Lensahn

Tel.: 04363/4989

Internet: https://kirche-lensahn.de

 

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein

Vorschriften (28 Treffer)

Bebauungspläne

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Lensahn wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Celina Radzwill

Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Mira Voß

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Lensahn gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   325 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   325 v.H.
Gewerbesteuer   320 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 84 Euro
  für den 2. Hund 120 Euro
  für jeden weiteren Hund 144 Euro
  für gefährliche Hunde 720 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Fremdenverkehrsabgabe

Die Gemeinde Lensahn ist mit Erlass des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08. Februar 1982 als Erholungsort anerkannt worden. Diese Anerkennung gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort berechtigt die Gemeinde eine Fremdenverkehrsabgabe gemäß § 10 Kommunalabgabengesetz zu erheben.
 

Die Gemeinden können die Fremdenverkehrsabgabe für

  • Zwecke der Tourismuswerbung
  • die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen
  • die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen

erheben (§ 10 Absatz 6 Kommunalabgabengesetz).

Abgabepflichtig sind die Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden
(§ 10 Absatz 7 Kommunalabgabengesetz).

Informationen

Celina Radzwill

Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Mira Voß

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Für die Bemessung der Fremdenverkehrsabgabe werden vier Vorteilsstufen gebildet:

Vorteilsstufe

Bezeichnung

Abgabesatz

Multiplikator
Abgabesatz

Höhe der Abgabe je Vorteilseinheit
1 Abgabepflichtige, die zwar mittelbar aber nur in geringem Maße vom Fremdenverkehr Vorteile erlangen können. 29,00 0,50 14,50
2 Abgabepflichtige, deren Angebote nicht auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber mittelbar durch ihre Geschäftsbeziehungen zu den Abgabenpflichtigen gem. 3) und 4) Vorteile erlangen können. 29,00 1,00 29,00
3 Abgabepflichtige, deren Angebote nicht ausschließlich auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber unmittelbare Vorteile erlangen können. 29,00 2,00 58,00
4 Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und die daraus unmittelbare Vorteile erlangen können. 29,00 4,00 116,00

Beispielberechnung:

Gast- und Speisewirtschaft mit 75 Sitzplätzen, Einordnung in Vorteilsstufe 3

= 3 Vorteilseinheiten (je 25 Sitzplätze eine VE) x 58,00 EUR = 174,00 EUR pro Jahr

Vergnügungssteuer für Spielgeräte

Steuergegenstand der Vergnügungsteuer sind entgeltpflichtige Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit.

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist
a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die elektronisch gezählte Bruttokasse.

b) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spielgeräte.

Der Steuersatz beträgt für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse und 62 EUR/Monat bei Geräten ohne Gewinnmöglich in Spielhallten und ähnlichen Unternehmen.

Informationen

Celina Radzwill

Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Mira Voß

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Der Lärmaktionsplan umfasst

  • die Bewertungen der Lärmsituation,
  • eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
  • eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
  • die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn

Informationen

Susan Petersen

Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 12

Vertretung:
Nicole Paustian

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

PV-Freiflächenanlagen bieten eine Möglichkeit, sich von klimaschädlichen, fossilen Energieträgern zu lösen und einen Weg in eine klimafreundlichere und nachhaltigere Zukunft zu beschreiben.

Die Gemeinde Lensahn möchte sich an der Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen. Dazu wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung erneuerbarer Energien mittels Photovoltaik-anlagen weiter zu fördern.

Um eine möglichst umweltverträgliche und nachhaltige Förderung der erneuerbaren Energien durch Photovoltaikfreiflächen zu erhalten, erarbeitet die Gemeinde Lensahn eine Potentialanalyse, um geeignete Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu ermitteln.

Informationen

Sina Bumann

Tel.: 04363/508-0
Fax: 04363/508-47
Mail: sina.bumann[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 117

Vertretung:
Ramona Cruse (Brandschutz)
Susan Petersen (Bauleitplanung)

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Ein Ortsentwicklungskonzept für Lensahn

Die Gemeinde Lensahn möchte sich klimaneutraler, barrierefreier und lebenswerter, sowie attraktiver für die Zukunft aufstellen.

Aus wurde ein Ortsentwicklungskonzept nach den Richtlinien zur Förderung von Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein erstellt. In einem solchen Konzept werden unter anderem die Stärken und Schwächen des Gebiets, Entwicklungsmöglichkeiten, sowie wichtige Projekte, wie z.B. die Erneuerung des Schützenplatzes dargelegt. Mit einem solchen Konzept werden zukünftige im Konzept benannte Projekte mit bis zu 75% gefördert.

Informationen

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr