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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Lensahner Wasserbetriebe

Lensahner Wasserbetriebe

Allgemeines

Das Kommunalunternehmen "Lensahner Wasserbetriebe" (LWB), gegründet am 15.11.2004, ist ein selbständiges Unternehmen der Gemeinde Lensahn in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Vorstand und dem Verwaltungsrat.
Die LWB sind zuständig für die Wasserversorgung und Oberflächenentwässerung in der Gemeinde Lensahn. Die Entsorgung des Abwassers im Ortsteil Sipsdorf gehört ebenso zu den Aufgaben der Lensahner Wasserbetriebe.

 

Zahlen und Fakten

  • Anzahl der Rohwasserbrunnen: 3
  • Länge des Rohrnetzes: 63.577 m (34.283 m Hauptrohrnetz und 29.294 m Hausanschlussleitungen)
  • Anzahl der Hauswasseranschlüsse: 1.600
  • Menge des geförderten Wassers: 258.670 m³

Stand: 31.12.2023

Informationen

Lensahner Wasserbetriebe
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn

Tel.: 04363/508-35 (Entstörungsdienst)
Fax: 04363/508-55
E-Mail: katja.birckigt[at]amt-lensahn.de

Steuernummer: 22 299 06135
 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

VR Bank OH Nord-Plön eG
BIC: GENODEF1NSH
IBAN: DE90 2139 0008 0000 4300 21

Themenbereiche

Ansprechpartner

Ulf Westphal

Tel.: 04363/508-37
Fax: 04363/508-137
Mail: ulf.westphal[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 203 (2. Obergeschoss)

Vertretung:
Katja Birckigt

 

Hausanschluss für Trinkwasser

  • Für die Nutzung des Bauwasseranschlusses benötigen Sie eine Reduziermuffe 1“ x ½“ sowie ein Zapfventil ½“ mit Rückflussverhinderer.
  • Die Durchführung der Anschlussleitung durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen. Dass Gebäudeeinführungen gas- und wasserdicht errichtet werden müssen, ist auch im technischen Regelwerk vorgeschrieben (u.a. in DIN 18322, DIN 18195, DIN 18012, VDEAR-N 4223 und DVGW VP 601). Undichtigkeiten der Gebäudeeinführungen können erhebliche Folgen haben. Daher liegt es im eigenen Interesse des Bauherrn, für die Gebäudeeinführung zertifizierte Produkte wie z.B. Ein- und Mehrsparteneinführungssysteme zu verwenden. Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z.B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.
  • Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Den Einbau und die Abdichtung zwischen der Gebäudeeinführung und dem Baukörper veranlasst der Bauherr. Die Abdichtung „innerhalb der Gebäudeeinführung“, also zwischen der Anschlussleitung und der Gebäudeeinführung, erfolgt durch die Lensahner Wasserbetriebe.
  • Unter Umständen kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten darüber hinaus auch eine druckwasserdichte Gebäudeeinführung erforderlich sein. Zu Art und Ausführung der Gebäudeeinführung sind daher der Lastfall (z.B. Bodenfeuchte oder drückendes Wasser) und die Art des Baukörpers (Mauerwerksaufbau) zu beachten.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Überdeckung der Wasserleitung 1,00 bis 1,20m betragen muss.
  • Die von den Lensahner Wasserbetrieben gelieferte Wasserzähleranlage besteht aus einem Wasserzählerbügel mit Eingangsventil und Ausgangsventil mit Rückflussverhinderer. Die Baulänge beträgt ca. 70 cm.
  • Bitte weisen Sie Ihr Installationsunternehmen darauf hin, dass zusätzlich zum in der DIN 1988 geforderten Filter nach den Technischen Bestimmungen der Lensahner Wasserbetriebe ein Druckminderer hinter der Wasserzähleranlage zu installieren ist.
  • Die Wasserzähleranlage ist jederzeit zugänglich zu halten. Einbauten um die Zähleranlage sind nicht statthaft. Bedenken Sie bitte, dass der Wasserzähler nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre ausgewechselt werden muss.

Informationsbroschüre zum Download

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 für alle Anschlüsse – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann. Bitte halten Sie einen ausreichenden Freiraum um die Wasserzähleranlage ein, da Wasserzähler nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre auszutauschen sind.

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Das hierfür vorgesehene Formblatt ist in den Räumen der Lensahner Wasserbetriebe in der Eutiner Straße 2 erhältlich. Zur Bearbeitung Ihres Antrages wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan sowie Keller- oder Untergeschosszeichnungen benötigt, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet ist. Von Ihrem Installationsunternehmen ist ein gesonderter Antrag nach DIN 1988 einzureichen. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Hausanschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Den Verlauf der Hausanschlussleitung wird von den Lensahner Wasserbetrieben festgelegt. Ihre Wünsche werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt.

Der Hausanschluss endet in Ihrem Gebäude mit der Wasserzähleranlage. Übergabepunkt ist die Hauptabsperreinrichtung (HAE) vor dem Wasserzähler; das von uns mitinstallierte KFR-Ventil hinter dem Wasserzähler geht in das Eigentum des Kunden über.

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Bitte weisen Sie Ihren Installateur darauf hin, dass gemäß DIN 1988 ein Filter sowie nach den technischen Bestimmungen der Lensahner Wasserbetriebe ein Druckminderer hinter der Wasserzähleranlage zu installieren ist.

NEIN!
Sie darf nur durch ein zugelassenes Installations-Unternehmen hergestellt und unterhalten werden, dass die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften der Lensahner Wasserbetriebe zu beachten hat. Das von Ihnen beauftragte InstallationsUnternehmen legt den Lensahner Wasserbetrieben die Planung der Anlage zur Prüfung vor. Nur wenn keine Einwände bestehen darf der Installateur mit den Arbeiten beginnen.

JA.
Sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass die Anlage von Ihnen besonders gegen Frost und Beschädigung geschützt werden muss. Für die Bereitstellung des Bauwasseranschlusses ist von Ihnen eine Reduziermuffe 1“ x ½“ sowie ein Zapfhahn mit Rückflussverhinderer zu stellen. Die Pauschalgebühr für den Bezug von Bauwasser beträgt für ein Einfamilienhaus z.Zt.
54,57 Euro incl. MwSt.

Das Installations-Unternehmen ist den Lensahner Wasserbetrieben gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang der Meldung und der Montage des Wasserzählers können Sie Wasser im Haus entnehmen.

Regenwasser ist kein Trinkwasser. Regenwasser-Nutzungsanlagen dürfen daher nur für die Gartenbewässerung und die WC-Spülung verwendet werden. Regenwasser-Nutzungsanlagen sind grundsätzlich per gesondertem Vordruck zu beantragen.

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und den Lensahner Wasserbetrieben ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wassersatzung in der z. Zt. geltenden Fassung. Sie wird von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Hausanschluss anerkannt. Die Kosten des Hausanschlusses gliedern sich in einen Anschlussbeitrag und in die Hausanschlusskosten. Der Anschlussbeitrag errechnet sich aus der Grundstücksgröße und der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ). Die Hausanschlusskosten werden nach der Leitungslänge (Straßenmitte bis Wasserzähleranlage) ermittelt.

Beispiel: Bei einer Grundstücksgröße von 600 m², einer Geschossfläche (GFZ) von 0,30 und einer Leitungslänge von 12 m von Straßenmitte bis Wasserzähleranlage ergibt sich folgende Berechnung:

Grundstücksgröße 600 m² x 0,30 €/ m² = 180,00 € Grundstücksgröße 600 m² x GFZ 0,30 x 3,10 €/ m² = 558,00 € ANSCHLUSSBEITRAG (netto) 738,00 € Grundbetrag (Leitungslänge bis 10m) =1.000,00 € Mehrlänge 2 m x 50 € / m = 100,00 € HAUSANSCHLUSSKOSTEN (netto) 1.100,00 € Gesamtkosten inkl. 7 % MwSt. 1.966,66 €

Grundstücksgröße 600 m² x 
Grundstücksgröße 600 m² x GFZ 0,30 x

Anschlussbeitrag (netto)

0,30 € / m²
3,10 € / m²

= 180,00 €
= 558,00 €

= 738,00 €

     

Grundbetrag (Leitungslänge bis 10 m)
Mehrlänge 2 m  x  50 € / m

Hausanschlusskosten (netto)

 

= 1.000,00 €
=    100,00 €

= 1.100,00 €

Gesamtkosten inkl. 7 % MwSt.   = 1.966,66 €

 

Gebührensätze Trinkwasser (netto zzgl. 7 % MwSt) gem. § 7 Abs. 2 und 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wassersatzung.

Bezeichnung Betrag

Grundgebühr WZ QN 2,5

Grundgebühr WZ QN 6

Grundgebühr WZ > QN 6

Verbrauchsgebühr

4,20 € / Monat

14,70 € / Monat

29,40 € / Monat

1,45 € / m³ (Stand 01.01.2023)

Ansprechpartnerin

Sabine Rüder

Tel.: 04363/508-34
Fax: 04363/508-134
Mail: sabine.rueder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 201 (2. Oberschoss)

Vertretung:
Katja Birckigt

 

Preisinformationen

Gebührensätze Niederschlagswasser Lensahn gem. § 27 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung.

Bezeichnung Betrag

Bef. Fläche bis 100 m²

Bef. Fläche bis 150 m²

Bef. Fläche bis 200 m²

Bef. Fläche bis 250 m²

Bef. Fläche bis 300 m²

Zusatzgebühr pro m²

73,00 € / Jahr

95,00 € / Jahr

117,00 € / Jahr

139,00 € / Jahr

161,00 € / Jahr

0,44 €

Gebührensätze Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Sipsdorf gem. § 27 Abs. 1, 2 und 4 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung.

Bezeichnung Betrag

Grundgebühr WZ QN 2,5

Grundgebühr WZ QN 6

Grundgebühr WZ > QN 6

Verbrauchsgebühr Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr

8,28 € / Monat

33,48 € / Monat

99,36 € / Monat

2,34 € / m³

0,46 € / m²

 

Ansprechpartnerin

Katja Birckigt

Tel.: 04363/508-35 (Entstörungsdienst)
Fax: 04363/508-55
Mail: katja.birckigt[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 202 (2. Obergeschoss)

Vertretung:
Sabine Rüder

 

Preisinformationen

Gebührensätze Trinkwasser (netto zzgl. 7 % MwSt) gem. § 7 Abs. 2 und 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wassersatzung.

Bezeichnung Betrag

Grundgebühr WZ QN 2,5

Grundgebühr WZ QN 6

Grundgebühr WZ > QN 6

Verbrauchsgebühr

4,20 € / Monat

14,70 € / Monat

29,40 € / Monat

1,45 € / m³ (Stand 01.01.2023)

Gebührensätze Niederschlagswasser Lensahn gem. § 27 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung.

Bezeichnung Betrag

Bef. Fläche bis 100 m²

Bef. Fläche bis 150 m²

Bef. Fläche bis 200 m²

Bef. Fläche bis 250 m²

Bef. Fläche bis 300 m²

Zusatzgebühr pro m²

73,00 € / Jahr

95,00 € / Jahr

117,00 € / Jahr

139,00 € / Jahr

161,00 € / Jahr

0,44 €

Gebührensätze Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Sipsdorf gem. § 27 Abs. 1, 2 und 4 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung.

Bezeichnung Betrag

Grundgebühr WZ QN 2,5

Grundgebühr WZ QN 6

Grundgebühr WZ > QN 6

Verbrauchsgebühr Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr

8,28 € / Monat

33,48 € / Monat

99,36 € / Monat

2,34 € / m³

0,46 € / m²