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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Beschendorf

Beschendorf

Liebe Besucher,

herzlich Willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.

Im Jahre 1322 wurde der Ort erstmals als „Bezekendorp“ erwähnt. Die altnordische Bedeutung des Wortes „Bezeko“ – Kampf findet sich als Hellebarde auch in unserem Wappen wieder. Wenn Sie sich dieses genauer anschauen, erkennen Sie außerdem die symbolisch dargestellten Ortsteile Beschendorf, Nienrade und Kirschenallee in Form einer Brücke. Die immer noch große Bedeutung der Landwirtschaft in Beschendorf wird durch eine Ähre hervorgehoben. Unser Dorf sticht mit seinem bäuerlichen Charakter sowie mit seiner ruhigen, aber dennoch zentralen Lage heraus. In nur 3 Kilometern befindet man sich im Ort Lensahn, dessen Infrastruktur von Schulen über Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu einem Waldschwimmbad reicht.

Dreh- und Angelpunkt der Gemeinde Beschendorf ist das Dorfgemeinschaftshaus „Treffpunkt Ole School“. Hier wurden Räumlichkeiten geschaffen, die das soziale Miteinander stärken und außerdem für ein lebendiges Gemeindeleben sorgen. Neben der seit 1908 bestehenden Freiwilligen Feuerwehr sind in dieser kleinen Gemeinde verhältnismäßig viele Vereine aktiv.

Wenn Sie einen beschaulichen, naturbezogenen und dennoch zentralen Ort für Ihren nächsten Urlaub suchen, sind Sie in Beschendorf genau richtig. Fahren Sie mit dem Rad durch die Raps- und Kornfelder oder entspannen Sie in Ihrer Unterkunft auf dem Bauernhof. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr

Michael Leja

Bürgermeister

Michael Leja
Bürgermeister


Kontakt:
michael.leja[at]lensahn.de

geographische Lage

Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn am überregionalen Verkehrsband „Vogelfluglinie“.

Sie erreichen Beschendorf über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn oder Abfahrt Neustadt in Holstein-Pelzerhaken und folgen dann der K 58 bis zum Ort Beschendorf.

Die Gemeinde Beschendorf hat rd. 530 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

 

  • Beschendorf
  • Kirschenallee und
  • Nienrade

Wappen

Beschreibung

In Grün unter einer goldenen auf einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen Pfeilern stehenden Feldsteinbrücke eine goldene Hellebarde mit schwarzem, unten abgebrochenem Schaft und eine grannenlose goldene Ähre.

Historische Begründung

Das Beschendorfer Wappen zeigt eine goldene Feldsteinbrücke, die mit ihren drei Pfeilern die Ortsteile Beschendorf, Nienrade und Kirschenallee symbolisiert, wobei der breitere Pfeiler in der Mitte den Hauptort Beschendorf darstellt.

Das Wappen ziert weiter eine Hellebarde als Symbol für Kampf- und Wehrhaftigkeit, auf die die Beschreibung des Ortes Beschendorf im Historischen Ortsnamenlexikon von Schleswig-Holstein von Wolfgang Laur hinweist.

Die Getreideähre symbolisiert den immer noch großen Anteil der Landwirtschaft im gesamten Gemeindegebiet

 

 

Kindertagesstätten und Schulen

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung Beschendorf

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Abwasser

Zweckverband Karkbrook

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Beschendorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 27,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

Im Erdbuch von 1710 wird eine Schulkate von 1698 erwähnt. Nach dem Ende der Leibeigenschaft um 1800 wurde dort eine Arbeitsschule (Handarbeiten für Mädchen und Klütterschule für Jungen). Im 19. Jahrhundert erfolgte ein Neubau der alten Schule, die 1968 im Rahmen des Generalschulbauplanes geschlossen wurde.

Die Gemeinde Beschendorf hat sich entschlossen das Gebäude zu behalten und für gemeindliche Zwecke zu nutzen.

Zunächst waren Wohnungen und ein Gemeinschaftsraum sowie der Schießstand der Kyffhäuser Kameradschaft untergebracht.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde das Gebäude im Jahr 2010 umfassend saniert und um einen Gemeinschaftsraum erweitert.

Heute nutzen die Kyffhäuser Kameradschaft und der Beschendorf Sportverein das Gebäude gemeinsam. Neben den sportlichen Aktivitäten kann der Gemeinschaftsraum über die Kyffhäuser Kameradschaft auch für Feierlichkeiten genutzt werden.

Informationen

Kyffhäuser Kameradschaft Beschendorf
Klaus Kohlsaat
Sievershagener Weg 3
23738 Beschendorf

Tel.: 04564 - 262

In der Gemeinde Beschendorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

Beschendorfer Sportverein

1. Vorsitzende

Charleen van der Wehr

Deutscher Siedlerbund

1. Vorsitzender

Rainer Tapken
Fasanenkamp 5
23738 Beschendorf

Freie Wähler Beschendorf

1. Vorsitzender

Ronny Streblow
Ringstr. 6
23738 Beschendorf

Freiwillige Feuerwehr Beschendorf

Gemeindewehrführer

Rolf Barsuhn
Lensahner Str. 24
23738 Beschendorf

Tel.: 0162/7826691

Mail: rolf.barsuhn[at]web.de

Website: feuerwehr-beschendorf.de/

Kyffhäuser Kameradschaft Beschendorf

1. Vorsitzender

Klaus Kohlsaat
Sievershagener Weg 3
23738 Beschendorf

Tel.: 04564/262

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

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Vorschriften (5 Treffer)

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Beschendorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Mira Voß

Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Beschendorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   345 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   345 v.H.
Gewerbesteuer   340 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 70 Euro
  für den 2. Hund 90 Euro
  für jeden weiteren Hund 120 Euro
  für gefährliche Hunde 700 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Der Lärmaktionsplan umfasst

  • die Bewertungen der Lärmsituation,
  • eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
  • eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
  • die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn

Informationen

Susan Petersen

Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 12

Vertretung:
Nicole Paustian

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr