Barrierefreiheit

Das Amt Lensahn ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.lensahn.de
Barrierefreies (-armes) Internet:
Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet. Hintergrund hierfür war, dass die Informationen und Angebote von Internetseiten auch von Menschen mit Behinderungen (z. B. sehbehinderte oder blinde Personen) ungehindert genutzt werden können.
Unsere Sprache:
Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie von allen Lesern leicht verstanden werden können. "Behördendeutsch" versuchen wir zu vermeiden.
Anpassungsfähiges Design:
Wir haben diese Website nach dem Ansatz des responsive web designs umgesetzt. Das bedeutet, dass sich das Layout der Website automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst. Zusätzlich wird die Assistenzsoftware "Eye-Able" eingesetzt. Die Software beinhaltet einen Screen-Reader und die Webseite ist für individuelle Bedürfnisse anpassbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Auf unserer Homepage gibt es Dokumente, die aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei sind. Im Falle der Nichtzugänglichkeit zu diesen Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir eine andere Lösung finden können.
Feedback und Kontaktangaben:
Nutzerinnen und Nutzer dieser Website können uns telefonisch, postalisch oder digital auf mögliche Mängel oder Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website mitteilen. Wir werden diese Fehler dann bestmöglich beheben. Die Kontaktdaten finden sie auf der rechten Seite unter Informationen.
Durchsetzungsverfahren und weitere Informationen:
Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner/innen oder Verlierer/innen zu finden. Es geht darum, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie die Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie lesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2022 überprüft.

Informationen
IT-Administration
Tel.: 04363/508-75
Mail: edv[at]amt-lensahn.de
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG)
- Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen - BFWebV SH
- Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein
- Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein
- Eye-Able