Riepsdorf
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Riepsdorf.
Die Gemeinde liegt zwischen der Autobahn A1 und der Ostsee. Sie ist 26 qkm groß und umfasst 6 Dörfer, die im Grunde alle am südlichen Rand des vom Reichsarbeitsdienst um 1936 trocken gelegten Gruber Sees (-3,3m NN) angesiedelt sind.
Östlich findet man die Orte Thomsdorf und Altratjensdorf. Im Kern liegen die Orte Gosdorf, Riepsdorf und Quaal. Am Rande des Damloser Waldes liegt im Westen das Gut Koselau mit seinen beiden Siedlungsteilen Koselau Ost und West.
Der Ort Riepsdorf wurde im Jahre 1262 erstmals erwähnt. (Topographie)
Die Gemeinde ist hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt. Es gibt zwar immer weniger Bauernhöfe dafür aber mehr Rinder und Schweine. Ein zweites Standbein wurden die erneuerbaren Energien in Form von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder Windenergieanlagen auf den Feldern und Wiesen.
Durch die Autobahn liegt Lübeck nur noch eine halbe Stunde Fahrzeit von Riepsdorf entfernt.
Seit 2007 hat sich die Gemeinde Riepsdorf dem Amt Lensahn angeschlossen, hier findet man mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte und eine Poststelle.
Unsere naturnahe verträumte Gemeinde hat aber auch das Interesse unserer gestressten Städter aus dem Umland geweckt. Die ansteigende Zahl der Zweitwohnungsbesitzer, als Altersruhesitz oder einfach nur ein preisgünstiges Eigenheim, spricht für eine funktionierende Dorfgemeinschaft. Ferienwohnungen werden angeboten und die Heuherberge in Quaal reizt Schulklassen zur Übernachtung.
Aktuell zählt man 967 Einwohner und 99 Zweitwohnungsbesitzer.
Die 3 Freiwilligen Feuerwehren und die Jugendfeuerwehr sorgen für die Sicherheit der Mitbürger. Jeder Zehnte ist für diese ehrenhafte Aufgabe bereit und stellt sich den umfangreichen, nicht immer ungefährlichen Aufgaben.
Seit 1990 gibt es eine Partnerschaft mit der Gemeinde Rieps in Mecklenburg, die von der Feuerwehr durch einen regelmäßigen Austausch gepflegt wird.
Der FC Riepsdorf ist das sportliche Ventil für den Ausgleich nach einem gestressten Arbeitstag. Im DRK Ortsverband e.V. treffen sich viele Bewohner wöchentlich zu umfangreichen Aktivitäten.
Jeden Sonntagvormittag sind die Sportschützen auf dem Schießstand in Riepsdorf und tragen dort ihre Wettkämpfe aus.
Die 1865 gegründete Schweinegilde gliedert sich mit ihren Programmen im Dorfleben an.
Der Heimatbund Riepsdorf, früher Vereinigte Landsmannschaften, hat 90 Mitglieder. Er wurde 1948 gegründet und hat 5 Treffen im Jahr mit sehr interessanten Vorträgen aus der Heimatgeschichte und mehr.
Der Siedlerbund veranstaltet alle zwei Jahre einen Vorgartenwettbewerb.
Alle Vereine und Verbände haben im Laufe des Jahres verschiedenste Veranstaltungen wie:
Skat und Knobelabende, Wintervergnügen, Tagesbusfahrten, Wanderungen Grillabende u.v.m. und sorgen dafür, dass es sich hier wunderschön leben lässt, wenn man dem Nachbarn nicht neidet.
Vielen Dank für Ihr Interesse und schauen Sie doch mal vorbei.
Dietmar Lüdtke
Bürgermeister
Dietmar Lüdtke
Bürgermeister
Kontakt:
dietmar.luedtke[at]lensahn.de
Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn. Sie erreichen sie über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und folgen dann der Landestraße 58 Richtung Grömitz und biegen in Rüting nach links auf die L231 Richtung Grube ein und erreichen bald darauf die Ortsteile Riepsdorf und Gosdorf.
Die Gemeinde Riepsdorf hat rd. 1.000 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Altratjensdorf
- Gosdorf
- Koselau
- Quaal
- Riepsdorf und
- Thomsdorf
Beschreibung
Von Gold und Blau gespalten, darauf eine Kornblume in verwechselten Farben, begleitet oben rechts von zwei untereinander stehenden verstutzten blauen Wellenbalken und oben links von einem goldenen, senkrecht und waagerecht geteilten Ankerkreuz
Historische Begründung
Die Kornblume im Wappen nimmt Bezug auf die landwirtschaftliche Struktur Riepsdorfs.
Die Gemeinde besteht aus sechs Ortsteilen.
Die drei blauen Blütenblätter der Kornblume stehen für die ehemalige Zugehörigkeit von Koselau, Quaal und Riepsdorf zum Großherzogtum Oldenburg. Die zwei blauen Wellenbalken weisen hin auf den Oldenburger Graben.
Altratjensdorf, Thomsdorf und Gosdorf waren dagegen im Besetz der Fürstbischöfe von Lübeck, dargestellt durch das goldene Kreuz.
Kindertagesstätten und Schulen
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Grube (7 km) mit einer Grundschule
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (14 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Abwasser
Abfall
Elektrizität
Die Gemeinde Riepsdorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 17,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
In der Gemeinde Riepsdorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
BUG Riepsdorf
Bürgernahe Unabhängige Gemeinschaftliche Wählergemeinschaft Riepsdorf
Vorsitzender
Martin Gramkau
Poggenpohler Weg 18
23738 Riepsdorf
Website: BUG Riepsdorf
CDU Riepsdorf
Vorsitzender
Harboe Oosting
Koselau
23738 Riepsdorf
DRK Riepsdorf
Vorsitzender
Bodo Czepannek
Wischhof 23
23738 Altratjensdorf
Tel.: 04366/888511
FC Riepsdorf
FF Altratjensdorf
Ortswehrführer
Andreas Piening
Landstr. 2
23738 Altratjensdorf
FF Koselau
Ortswehrführer
Stephan Köhler
Bruchweg 8
23738 Koselau
Tel.: 0173/7273170
FF Riepsdorf
Ortswehrführer
Bastian Bendfeldt
Triangel 5
23738 Riepsdorf
Tel.: 04363/1263
Mail: basti-triangel[at]gmx.de
Gemeindefeuerwehr Riepsdorf
Gemeindewehrführer
Bastian Bendfeldt
Triangel 5
23738 Riepsdorf
Tel.: 04363/1263
Mail: basti-triangel[at]gmx.de
Heimatbund Riepsdorf
Vorsitzender
Peter Strauß
Koselau - West 1
23738 Riepsdorf
Tel.: 04363/9041870
Jugendfeuerwehr Riepsdorf
Gemeindejugendfeuerwehrwart
Matthias Gradert
Weidestr. 4
23738 Altratjensdorf
Tel.: 0172/5312060
Siedlerbund Riepsdorf
Anke Kuchel
Hauptstr. 50
23738 Riepsdorf
Soldatenbund Riepsdorf
Henning Miethke
Hauptstraße 28
23738 Riepsdorf
Tel.: 04363/904763
Schweinegilde Altratjensdorf und Umgebung
Rüdiger Jens
Am Stadtpark 4
23758 Oldenburg
Tel.:04361/6203933
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Riepsdorf erlassen am: 18.12.2023 | i.d.F.v.: 18.12.2023 | gültig ab: 19.12.2023 | Bekanntmachung am: 19.12.2023
- Hauptsatzung der Gemeinde Riepsdorf (Kreis Ostholstein) erlassen am: 25.06.2019 | i.d.F.v.: 10.10.2019 | gültig ab: 01.09.2019 | Bekanntmachung am: 16.10.2019 | genehmigt am: 01.08.2019
Finanzen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Riepsdorf für das Haushaltsjahr 2021 erlassen am: 03.12.2020 | i.d.F.v.: 03.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 08.12.2020
- Satzung der Gemeinde Riepsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 03.12.2020 | i.d.F.v.: 03.12.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 12.12.2020
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Riepsdorf (in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 08.12.2022) erlassen am: 05.03.2030 | i.d.F.v.: 05.03.2020 | gültig ab: 01.01.2018 | Bekanntmachung am: 20.03.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Riepsdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altratjensdorf erlassen am: 15.12.2016 | i.d.F.v.: 15.12.2016 | gültig ab: 12.01.2017 | Bekanntmachung am: 11.01.2017
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Riepsdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Koselau erlassen am: 15.12.2016 | i.d.F.v.: 15.12.2016 | gültig ab: 12.01.2017 | Bekanntmachung am: 11.01.2017
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Riepsdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Riepsdorf erlassen am: 15.12.2016 | i.d.F.v.: 15.12.2016 | gültig ab: 12.01.2017 | Bekanntmachung am: 11.01.2017
Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung 172 KB
- Planzeichnung 2 MB
- Begründung 3 MB
- Abwägung 321 KB
- Artenschutzprüfung 7 MB
- Bioplan 4 MB
- Bekanntgmachung 293 KB
- Datenverarbeitung 92 KB
- Erneute Bekanntmachung vom 29.08.2023 335 KB
- Planzeichnung 2 MB
- Begründung 3 MB
- Abwägung 272 KB
- Artenschutzprüfung 7 MB
- Bioplan 4 MB
- Zusammenfassende Erklärung 214 KB
Bebauungspläne
- Bekanntmachung 151 KB
- Planzeichnung 3 MB
- Begründung 3 MB
- Abwägung 527 KB
- Schattenwurfberechnung 1 23 MB
- Schallimmissionsberechnung 2 92 MB
- Begleitplan 1 7 MB
- Artenschutzprüfung 9 MB
- Schallimmissionsberechnung 2 32 MB
- Schattenwurfberechnung 2 21 MB
- Bioplan 7 MB
- Begleitplan 2 9 MB
- Bekanntmachung 284 KB
- Datenverarbeitung 92 KB
- Erneute Bekanntmachung vom 29.08.2023 312 KB
- Planzeichnung 7 MB
- Begründung 3 MB
- Abwägung 312 KB
- Schattenwurfberechnung 28 MB
- Schallimmissionsberechnung 112 MB
- Begleitplan 7 MB
- Artenschutzprüfung 9 MB
- Schallimmissionsbericht Standort 2-4 32 MB
- Schattenwurfberechnung Standort 2-4 22 MB
- Bioplan 7 MB
- Begleitplan Standort 2-4 9 MB
- Zusammenfassende Erklärung 219 KB
- Amtliche Bekanntmachung vom 12.04.2024 146 KB
sonstige Bauleitpläne
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 412 KB
- Bekanntmachung.pdf 128 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 64 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 161 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 70 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 2 MB
- Bekanntmachung.pdf 281 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 2 MB
- Bekanntmachung.pdf 281 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 343 KB
- Planunterlage.pdf 545 KB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 80 KB
- Datenverarbeitung.pdf 92 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 3 MB
- Bekanntmachung.pdf 48 KB
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Riepsdorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Schlussbilanz 2020 5 MB
- Haushalt 2021 7 MB
- Nachtragshaushalt 2021 861 KB
- Schlussbilanz 2021 3 MB
- Haushalt 2022 4 MB
- Nachtragshaushalt 2022 1 MB
- Schlussbilanz 2022 3 MB
- Haushalt 2023 5 MB
- Schlussbilanz 2023 3 MB
- Haushalt t2024 3 MB
- Haushalt 2025 4 MB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Riepsdorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 330 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 330 v.H. | |
Gewerbesteuer | 330 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 50 Euro |
für den 2. Hund | 80 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 120 Euro | |
für gefährliche Hunde | 500 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
In der Gemeinde Riepsdorf wird zusätzlich zu den oben genannten kommunalen Steuern eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, mit der das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung besteuert wird.
Beispielhafte Berechnung der Zweitwohnungssteuer
Berechnungsgrundlage | Beispieldaten | Beispielberechnung |
---|---|---|
Lagewert des Objektes | 60 €/qm | 60 |
* Quadratmeterzahl der Wohnfläche | 140 qm | *140 |
* Baujahresfaktor | Baujahr 1860 | * 1,860 |
* Wertfaktor Gebäudeart | Einfamilienhaus | * 1,2 |
* Verfügbarkeitsgrad | Eigennutzer | * 100 % |
* Steuersatz | 5 % | * 5% |
= Höhe der Zweitwohnungssteuer | = 937,44 EUR |
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB