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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Geburt

Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, 
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden und Bescheinigungen ist das Standesamt des Geburtsortes.

Über das Bürgerportal können Sie Personenstandsurkunden online beantragen

Sollte Ihr Kind im Bereich des Amtes Lensahn geboren sein und Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Standesamt anmelden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters 
  • Vaterschaftsanerkennung 
  • Sorgerechtserklärung 
  • Personalausweise 
  • Erklärung zum Vornamen des Kindes 
  • Bestimmung des Familiennamens 
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe 
  • Geburtsurkunden der Eltern 
  • Personalausweis 
  • Erklärung zum Vornamen des Kindes 
  • Erklärung zum Familiennamen des Kindes (Automatisch der Ehename, bzw. wenn keiner bestimmt wurde, der Name der Mutter) 
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe 
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Vorlage einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (zu erhalten beim Standesamt der Eheschließung) oder durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten 
  • Geburtsurkunden der Mutter 
  • Personalausweis 
  • Erklärung zum Vornamen des Kindes 
  • Erklärung zum Familiennamen des Kindes (Automatisch der Name der Mutter oder durch gesonderte Erklärung der Name des Vaters)
     
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Informationen

Nicole Paustian

Tel.: 04363/508-24
Fax: 04363/508-124
Mail: nicole.paustian[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 19

Vertretung:
Ines Wulff
 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr