Klimaschutz
Förderungen mit dem Klimaschutzfond des Kreises Ostholstein ab dem 01.05.2024
Der ostholsteinische Kreistag hat kürzlich die Einrichtung eines Klimaschutzfonds beschlossen, der Projekte von Privatpersonen, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, Schulen und Kitas sowie Museen, Bibliotheken und Volkshochschulen fördert. Es werden Fördermittel für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vergeben.
Der Klimaschutzfonds ist für das Jahr 2024 insgesamt mit einem Volumen von 25.000 Euro ausgestattet. Die Fördersumme liegt je Projekt bei 500-7.500 €, wobei mindestens 10 % als Eigenanteil oder über andere Fördermittelgeber zu erbringen sind. Einige Maßnahmen, u.a. die Errichtung von PV-Anlagen oder anderer Anlagen zur Wärme-/Stromerzeugung, sind von der Förderung ausgeschlossen. Mehr Infos dazu und zu allen weiteren Punkten rund um den Klimaschutzfonds gibt es auf der Webseite:
Klimaschutzfonds / Klimaschutz Kreis Ostholstein (kreis-oh.de)
Anträge für Fördermittel aus dem Klimaschutzfond können ab dem 1. Mai 2024 digital über ein Formular auf der genannten Internetseite gestellt werden.
Wärmeplanung der Gemeinde Lensahn
„Am 1. Januar 2024 ist das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten.
Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung (KWP) soll ein wesentlicher Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 geleistet werden.
Auf Landesebene setzt Schleswig-Holstein die Bundesvorgaben des WPG durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) um.
Mit der am 29. März 2025 in Kraft getretenen zweiten Novellierung des EWKG wurden die Klimaschutzziele verschärft:
Schleswig-Holstein strebt nun die Netto-Treibhausgasneutralität bereits bis 2040 an und bindet die kommunale Wärmeplanung in einen verbindlichen Rahmen zur Erreichung dieses Ziels ein.
Die kommunale Wärmeplanung mit ihrem Ziel der Aufstellung eines Wärmeplans ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 EWKG pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden.
Für die Gemeinde Lensahn wurde der Zweckverband Ostholstein nach Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung betraut.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2026 wurde der Entwurf des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt und der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.
Im nächsten Schritt wird der Entwurf nach der Sommerferienzeit im Herbst veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Aufgabenbereichen berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange können sodann nach Bekanntmachung für die Dauer von sechs Wochen seit der Veröffentlichung Stellungnahmen abgeben.
Eine Öffentlichkeitsveranstaltung für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner ist vorgesehen für Mittwoch, den 07.10.2026, 19 Uhr, im Haus der Begegnung Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Str. 2, 23738 Lensahn
Der Entwurf des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung ist hier einsehbar:
Abschlussbericht
Die Bekanntmachung und Einladung zur Öffentlichkeitsveranstaltung ist hier einsehbar:
Bekanntmachung und Einladung Öffentlichkeitsveranstaltung
Das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist hier einsehbar:
Merkblatt Datenverarbeitung
Links zum Thema Klimaschutz
Informationen
Susan Petersen
Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 12
Vertretung:
Nicole Paustian
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr