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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Damlos

Damlos

Herzlich willkommen in Damlos!

Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten. In meinen Ortsteilen Damlos, Lübbersdorf-Kleinsthofsiedlung und Sebent  freut man sich auf Sie.

Mein Name ist wahrscheinlich slawischen Ursprungs. Er leitet sich aus Dabolaz ab, was so viel wie Eichenrodung heißt.

Meine ca. 650 Einwohner sind stolz darauf, dass ich auch heute noch sehr viel Wald um mich herum habe. Das ist Natur pur und lädt zum Wandern und Fahrradfahren ein.

Wer in mir wohnt, braucht nichts zu vermissen. Es gibt einen Kaufmann, bei dem man einkaufen oder nur mal einen Schnack halten kann. Es gibt die Feuerwehr, auch mit Jugendfeuerwehr,  die im Notfall zur Stelle ist. Die Schweinegilde und natürlich den Heimatverein mit ihren attraktiven Veranstaltungen.

Und selbstverständlich gibt es auch die Gemeindevertretung, die alles Erdenkliche unternimmt, damit ich attraktiv bleibe.

Wenn Sie zu mir kommen, mich besuchen oder hier wohnen, engagieren Sie sich, es lohnt sich!

Ihr

Reiner Wolter

Bürgermeister

Reiner Wolter
Bürgermeister


Kontakt:
Steinkamp 19, 23738 Damlos
Tel: 04363 901664
Mobil: 01715605862
Email: reiner.wolter[at]lensahn.de

geographische Lage

Die Gemeinde Damlos befindet sich auf der Halbinsel Wagrien im Herzen des Kreises Ostholstein.

Sie erreichen Damlos über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn oder Abfahrt Oldenburg in Holstein, Süd und folgen dann der K 58 bis Moosbruch, dort biegen Sie auf die K 39 ein bis zum Ort Damlos.

Die Gemeinde Damlos hat rd. 650 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

  • Damlos
  • Sebent und
  • Kleinsthofsiedlung Lübbersdorf (teilweise).

 

Als Besonderheit gibt es in Damlos noch einen Kaufmann, der von Einheimischen liebevoll „Klein-Karstadt“ genannt wird. Neben den Dingen des täglichen Bedarfs trifft man sich hier auch zum Klönschnack.

Wappen

Beschreibung

In Silber auf grünem Schildfuß ein grüner Hügel, der mit drei mit den Kronen ineinander gewachsenen Eichen bestanden ist. Im Schildfuß ein in den Hügel ragender goldener Schild mit zwei roten Balken.

Historische Begründung

Die Eichen symbolisieren einerseits den namengebenden Ortsteil Damlos (slawisch = Eichenwald) und anderseits die drei Ortsteile Damlos, Lübbersdorf und Sebent, das Hügelgrab die zahlreichen bronzezeitlichen Grabhügel.

Für die örtliche Nähe zum wagrischen Fürstensitz Oldenburg in Holstein steht der eingesetzte Wappenschild

Kindertagesstätten und Schulen

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Abwasser

Zweckverband Karkbrook

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Damlos bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 25,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

Im Oktober 1982 hat die Gemeindevertretung Damlos einen wegweisenden Beschluss für die Gemeinschaft in ihrer Gemeinde gefasst. Es wurde der Bau einer Mehrzweckhalle beschlossen. „Eine Mehrzweckhalle ist für das Eigenleben in unserer Gemeinde sehr wichtig“ lautete die Aussage des damaligen Bürgermeisters Ernst Bungeroth.

Im November 1983 wurde die Bürgerbegegnungsstätte dann feierlich eingeweiht.

Die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Damlos, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Damlos, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern zur Verfügung.

Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Informationen

Martina Arlt

Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 114

Vertretung:
Petra Rathje

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

In der Gemeinde Damlos können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

CDU Damlos

Vorsitzender

Uwe Detlef
Schulstr. 26
23738 Damlos

Tel.: 04363/9044998

Freie Wähler Damlos

Vorsitzender

Lutz Rexin
Hauptstr. 35
23738 Damlos

Freiwillige Feuerwehr Damlos

Gemeindewehrführer

Dirk Prüß
Luusbergweg 8
23738 Damlos

Tel.: 04363/3707

Mail: dirk.pruess[at]freenet.de

Website: Feuerwehr Damlos

Heimatverein Damlos

Vorsitzender

Andreas Weidemann
Op de Wurth 13
23738 Damlos

Jugendfeuerwehr Damlos

Jugendfeuerwehrwart

Axel Prüß
Sebenter Weg 34
23738 Damlos

Tel.: 04363/909065

Mail: axel.pruess[at]googlemail.com

Website: Feuerwehr Damlos

Schweinegilde Damlos

Dirk Prüß
Luusbergweg 8
23738 Damlos

Tel.: 04363/3707

SPD Damlos

Vorsitzender

Jan-Marco Höppner
Hauptstr. 30a
23738 Damlos

Website: SPD Damlos

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein

Vorschriften (8 Treffer)

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Damlos wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Celina Radzwill

Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Mira Voß

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Damlos gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   325 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   325 v.H.
Gewerbesteuer   325 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 40 Euro
  für den 2. Hund 60 Euro
  für jeden weiteren Hund 60 Euro
  für gefährliche Hunde 240 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Der Lärmaktionsplan umfasst

  • die Bewertungen der Lärmsituation,
  • eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
  • eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
  • die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn

Informationen

Susan Petersen

Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 12

Vertretung:
Nicole Paustian

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr