Damlos

Herzlich willkommen in Damlos!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten. In meinen Ortsteilen Damlos, Lübbersdorf-Kleinsthofsiedlung und Sebent freut man sich auf Sie.
Mein Name ist wahrscheinlich slawischen Ursprungs. Er leitet sich aus Dabolaz ab, was so viel wie Eichenrodung heißt.
Meine ca. 650 Einwohner sind stolz darauf, dass ich auch heute noch sehr viel Wald um mich herum habe. Das ist Natur pur und lädt zum Wandern und Fahrradfahren ein.
Wer in mir wohnt, braucht nichts zu vermissen. Es gibt einen Kaufmann, bei dem man einkaufen oder nur mal einen Schnack halten kann. Es gibt die Feuerwehr, auch mit Jugendfeuerwehr, die im Notfall zur Stelle ist. Die Schweinegilde und natürlich den Heimatverein mit ihren attraktiven Veranstaltungen.
Und selbstverständlich gibt es auch die Gemeindevertretung, die alles Erdenkliche unternimmt, damit ich attraktiv bleibe.
Wenn Sie zu mir kommen, mich besuchen oder hier wohnen, engagieren Sie sich, es lohnt sich!
Ihr
Reiner Wolter
Bürgermeister
Reiner Wolter
Bürgermeister
Kontakt:
Steinkamp 19, 23738 Damlos
Tel: 04363 901664
Mobil: 01715605862
Email: reiner.wolter[at]lensahn.de
geographische Lage
Die Gemeinde Damlos befindet sich auf der Halbinsel Wagrien im Herzen des Kreises Ostholstein.
Sie erreichen Damlos über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn oder Abfahrt Oldenburg in Holstein, Süd und folgen dann der K 58 bis Moosbruch, dort biegen Sie auf die K 39 ein bis zum Ort Damlos.
Die Gemeinde Damlos hat rd. 650 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Damlos
- Sebent und
- Kleinsthofsiedlung Lübbersdorf (teilweise).
Als Besonderheit gibt es in Damlos noch einen Kaufmann, der von Einheimischen liebevoll „Klein-Karstadt“ genannt wird. Neben den Dingen des täglichen Bedarfs trifft man sich hier auch zum Klönschnack.
Wappen
Beschreibung
In Silber auf grünem Schildfuß ein grüner Hügel, der mit drei mit den Kronen ineinander gewachsenen Eichen bestanden ist. Im Schildfuß ein in den Hügel ragender goldener Schild mit zwei roten Balken.
Historische Begründung
Die Eichen symbolisieren einerseits den namengebenden Ortsteil Damlos (slawisch = Eichenwald) und anderseits die drei Ortsteile Damlos, Lübbersdorf und Sebent, das Hügelgrab die zahlreichen bronzezeitlichen Grabhügel.
Für die örtliche Nähe zum wagrischen Fürstensitz Oldenburg in Holstein steht der eingesetzte Wappenschild
Kindertagesstätten und Schulen
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (4 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Abwasser
Abfall
Elektrizität

Die Gemeinde Damlos bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 25,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Im Oktober 1982 hat die Gemeindevertretung Damlos einen wegweisenden Beschluss für die Gemeinschaft in ihrer Gemeinde gefasst. Es wurde der Bau einer Mehrzweckhalle beschlossen. „Eine Mehrzweckhalle ist für das Eigenleben in unserer Gemeinde sehr wichtig“ lautete die Aussage des damaligen Bürgermeisters Ernst Bungeroth.
Im November 1983 wurde die Bürgerbegegnungsstätte dann feierlich eingeweiht.
Die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Damlos, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Damlos, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern zur Verfügung.
Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Informationen
Martina Arlt
Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 114
Vertretung:
Petra Rathje
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Martina Tetzlaff
Tel.: 0152/54162183
In der Gemeinde Damlos können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
CDU Damlos
Vorsitzender
Uwe Detlef
Schulstr. 26
23738 Damlos
Tel.: 04363/9044998
Freie Wähler Damlos
Vorsitzender
Lutz Rexin
Hauptstr. 35
23738 Damlos
Freiwillige Feuerwehr Damlos
Gemeindewehrführer
Dirk Prüß
Luusbergweg 8
23738 Damlos
Tel.: 04363/3707
Mail: dirk.pruess[at]freenet.de
Website: Feuerwehr Damlos
Heimatverein Damlos
Vorsitzender
Andreas Weidemann
Op de Wurth 13
23738 Damlos
Jugendfeuerwehr Damlos
Jugendfeuerwehrwart
Axel Prüß
Sebenter Weg 34
23738 Damlos
Tel.: 04363/909065
Mail: axel.pruess[at]googlemail.com
Website: Feuerwehr Damlos
Schweinegilde Damlos
Dirk Prüß
Luusbergweg 8
23738 Damlos
Tel.: 04363/3707
SPD Damlos
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Damlos erlassen am: 07.04.2021 | i.d.F.v.: 07.04.2021 | gültig ab: 07.04.2021
- Hauptsatzung der Gemeinde Damlos (Kreis Ostholstein) erlassen am: 30.09.2019 | i.d.F.v.: 28.11.2019 | gültig ab: 30.11.2019 | Bekanntmachung am: 29.11.2019 | genehmigt am: 19.11.2019
Finanzen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Damlos für das Haushaltsjahr 2021 erlassen am: 25.11.2020 | i.d.F.v.: 25.11.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | gültig am: 31.12.2021 | Bekanntmachung am: 03.12.2020
- Satzung der Gemeinde Damlos über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 25.11.2020 | i.d.F.v.: 25.11.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 04.12.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damlos für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damlos erlassen am: 30.11.2016 | i.d.F.v.: 30.11.2016 | gültig ab: 07.12.2016 | Bekanntmachung am: 06.12.2016
öffentliche Einrichtungen
- Benutzungsordnung für die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus in Damlos erlassen am: 07.09.2021 | i.d.F.v.: 07.09.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
- Entgeltordnung für die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos erlassen am: 07.09.2021 | i.d.F.v.: 07.09.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
- Satzung über die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus in Damlos erlassen am: 07.09.2021 | i.d.F.v.: 07.09.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
Flächennutzungsplan
Planunterlage.pdf703 KB
Begruendung.pdf1 MB
Beschlussempfehlungen.pdf483 KB
Bekanntmachung.pdf251 KB
Datenverarbeitung.pdf92 KB
Stellungnahmen
Artenschutzuntersuchung.pdf834 KB
Bodengutachten.pdf1 MB
Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein.pdf29 KB
BUND_SH.pdf4 KB
Kreis_Ostholstein_Bauleitplanung.pdf570 KB
Kreis_Ostholstein_Bauordnung.pdf1 MB
Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein1.pdf483 KB
Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein2.pdf45 KB
NABU_SH.pdf7 KB
Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf312 KB
Zweckverband_Karkbrook.pdf452 KB
Bebauungspläne
PLanzeichnung.pdf921 KB
Begruendung.pdf1 MB
Beschluss.pdf483 KB
Bekanntmachung.pdf250 KB
Datenverarbeitung.pdf94 KB
Überschrift Stellungnahmen Bebauungsplan Nr. 8 Entwurf Damlos
Stellungnahmen
Artenschutzuntersuchung.pdf834 KB
Bodengutachten.pdf1 MB
Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein.pdf29 KB
BUND_SH.pdf4 KB
Kreis_Ostholstein_Bauleitplanung.pdf570 KB
Kreis_Ostholstein_Bauordnung.pdf1 MB
Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein1.pdf483 KB
Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein2.pdf45 KB
NABU_SH.pdf7 KB
Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf312 KB
Zweckverband_Karkbrook.pdf452 KB
Planzeichnung.pdf926 KB
Begruendung.pdf2 MB
Bekanntmachung.pdf227 KB
Datenverarbeitung.pdf92 KB
Planzeichnung921 KB
Begründung2 MB
Beschlussempfehlungen159 KB
Bodengutachten4 MB
Artenschutzuntersuchung834 KB
Entwässerungsplanung6 MB
Bekanntmachung der Satzung118 KB
Planunterlage.pdf3 MB
Begruendung.pdf683 KB
Bekanntmachung.pdf154 KB
Satzung2 MB
Begründung1,016 KB
Beschlussempfehlungen310 KB
Anlage 1.32 MB
Anlage 1.12 MB
Anlage 1.22 MB
Anlage 2.12 MB
Anlage 2.33 MB
Anlage 2.22 MB
Blatt 0 - Regio696 KB
Blatt 1 - Ausschlussflächen3 MB
Blatt 2 - Abwägungsflächen3 MB
Blatt 3 - Ergebnisse2 MB
Blatt 3a - Ergebnisse2 MB
Potentialanalyse575 KB
Blendgutachten3 MB
Artenschutzrechtliche Stellungnahme1 MB
Datenverarbeitung92 KB
Bekanntmachung80 KB
sonstige Bauleitpläne
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Damlos wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 18
Vertretung:
Michael Bendt
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Damlos gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 325 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 325 v.H. | |
Gewerbesteuer | 325 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 40 Euro |
für den 2. Hund | 60 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 60 Euro | |
für gefährliche Hunde | 240 Euro |

Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |

Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Der Lärmaktionsplan umfasst
- die Bewertungen der Lärmsituation,
- eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
- eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
- die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn

Informationen
Susan Petersen
Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 12
Vertretung:
Nicole Paustian
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr