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Prostitution: Verbot - Auskunft
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
  
  Eutiner Straße 2
    
  23738 Lensahn
  
      Tel:
      04363 508-0  
  |  
      Fax:
      04363 508-47
  
  
      E-Mail:
      amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
      
    
  
      Web:
      www.lensahn.de
      
    
Postanschrift:
      
       Eutiner Straße 2
        
      23738 
       Lensahn 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
    
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
  
      Tel:
      04363 508-56  
  |  
      Fax:
      04363 508-156
  
  
  
      E-Mail:
      kennet.bruhse[at]amt-lensahn.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      13  
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
  
      Tel:
      04363 508-20  
  |  
      Fax:
      04363 508-120
  
  
  
      E-Mail:
      franziska.moeding[at]amt-lensahn.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      11  
Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten - Kreis Ostholstein
  
  Lübecker Straße 41
    
  23701 Eutin
  
      Tel:
      +49 4521 788-0