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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 müssen alle Eigentümer/innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Die Erklärungen sind beim zuständigen Finanzamt in elektronischer Form einzureichen. In Ausnahmefällen kann die Erklärung auch in Papierform erfolgen, die notwendigen Vordrucke können Sie auch im Rathaus erhalten.

Das für Sie zuständige Finanzamt und das dazugehörige Aktenzeichen wurden Ihnen mit einem Abgabenbescheid mitgeteilt. Sie finden diese Angaben in der Regel auf der zweiten Seite des Abgabenbescheides.

Beispiel:
Aktenzeichen des Finanzamtes Ostholstein: 85/123/45678

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

 

Hier geht es zur elektronischen Erklärung und weiteren Informationen wie z.B. Übersicht der Bodenrichtwerte und Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärung.

 

 

Video Grundsteuerreform

Hier können Sie ein Video zur Erklärung der Grundsteuerreform ansehen.

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB