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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine zivile, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
 - gegebenenfalls Meldebescheinigung,
 - Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
 - aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
 - ziviler Führerschein (falls vorhanden).
 
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
 - Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
 - Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
 
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Internationalen Führerschein beantragen
 - Sportbootführerschein (SBF)
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
 - Unternehmenskarte erstmalig beantragen
 - Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
 
Ansprechpartner
Führerscheinstelle - Kreis Ostholstein
  
  Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
    
  23701 Eutin
  
      Tel:
      +49 4521 788-800  
  |  
      Fax:
      +49 4521 788-8957
  
  
      E-Mail:
      feb[at]kreis-oh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Mittwoch ganztägig geschlossen.Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.