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Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
 - Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
 
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
  
  Eutiner Straße 2
    
  23738 Lensahn
  
      Tel:
      04363 508-0  
  |  
      Fax:
      04363 508-47
  
  
      E-Mail:
      amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
      
    
  
      Web:
      www.lensahn.de
      
    
Postanschrift:
      
       Eutiner Straße 2
        
      23738 
       Lensahn 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
    
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
  
      Tel:
      04363 508-22  
  |  
      Fax:
      04363 508-122
  
  
  
      E-Mail:
      susan.petersen[at]amt-lensahn.de
      
    
  
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      Zimmer:
      12