Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
- Spielplätze instand halten lassen
- Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik)
Tel:
04363 508-34
|
Fax:
04363 508-134
E-Mail:
sabine.rueder[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
201