Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.


Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Kurztext

  • Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

 

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

 

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

 

  • Jagdschein
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

 

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

 

Ansprechpartner

Jagd- und Waffenbehörde

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-811   |   Fax: +49 4521 788-811
E-Mail: waffenbehoerde[at]kreis-oh.de