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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

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23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sporthalle oder Sportplatz nutzen


Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 1 Haupt- und Schulamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 1 Haupt- und Schulamt)

Frau Martina Arlt Icon Vcard

Tel: 04363 508-42   |   Fax: 04363 508-142
E-Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 114  


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