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Hausschlachtungen
Hausschlachtungen
Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
 - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
 - Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
 - Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
 - Mitfahrzentrale: Anzeige
 
Ansprechpartner
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
  
  Freischützstraße 11
    
  23701 Eutin
  
      Tel:
      +49 4521 788-222  
  |  
      Fax:
      +49 4521 788-651
  
  
      E-Mail:
      veterinaer[at]kreis-oh.de