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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Ortsauswahl
23738 Kabelhorst


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.


Direkt online beantragen:

Mängelmelder

Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.

Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln / Lichtsignalanlagen
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • fehlerhafte Straßenmarkierungen
  • Defekte an
    • der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
    • Parkscheinautomaten
    • Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern

Kurztext

  • Meldung defekter Verkehrsschilder, Ampeln oder anderer Verkehrseinrichtungen
  • Meldung erfolgt an
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Straßenbaubehörde
    • Gemeindeverwaltung oder
    • Polizei
  • erforderliche Informationen:
    • Beschreibung der Beschädigung
    • genaue Ortsangabe
    • Dokumentation mit Foto erwünscht

 

Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

 

Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.

  • Beschreiben Sie die Beschädigung.
  • Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
  • Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Herr Kennet Bruhse Icon Vcard

Tel: 04363 508-30   |   Fax: 04363 508-130
E-Mail: kennet.bruhse[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 10  


Fachdienst Straßenverkehr

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800  
E-Mail: strassenverkehr[at]kreis-oh.de