Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Fachdienst Natur und Umwelt
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail:
naturschutz[at]kreis-oh.de
Zweckverband Ostholstein (ZVO)
Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel:
04561 399-0
|
Fax:
04561 399-187
E-Mail:
zvo[at]zvo.com
Web:
www.zvo.com/