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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinschaftshauses Kabelhorst

Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinschaftshauses Kabelhorst

erlassen am: 06.10.2021 | i.d.F.v.: 06.10.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021

Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kabelhorst vom 06.10.2021 wird folgende Entgeltordnung erlassen.


§ 1 Allgemeines

Aufgrund des § 3 der Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Kabelhorst wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.


§ 2 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind die Nutzer, die als Antragsteller oder Veranstalter auftreten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3 Entstehung der Zahlungspflicht und Fälligkeit

Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages.

Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Nutzung des Gemeinschaftshauses fällig und der Gemeinde Kabelhorst auf das Konto der Sparkasse Holstein IBAN DE98213522400076320027 oder der VR Bank OH Nord-Plön eG DE40213900080000450030 zu überweisen.


§ 4 Höhe des Entgelts

Für die Benutzung des Gemeinschaftshauses beträgt das Entgelt für zahlungspflichtige Benutzer

a) den Gemeinschaftsraum (Obergeschoss entfällt) 30,00 €

b) die Küche 30,00 €

c) den Schießstand 40,00 €

d) Essgeschirr (Teller, Bestecke, Gläser, Schüsseln usw.) Frei

e) Kaffeegeschirr (Teller, Tasse, Kuchengabel usw.) Frei

Vereine, Verbände und Interessengruppen der Gemeinde Kabelhorst zahlen für öffentliche Veranstaltungen 75 % des Entgelts.

Für öffentliche Außenveranstaltungen am Gemeinschaftshaus sind pauschal 20,00 € zu entrichten.

Für veranstaltungsbedingten Auf- und Abbau der Schießstände, hat der Veranstalter / Nutzer pauschal ein Entgelt von 10,00 € direkt an den Schießverein zu entrichten.


§ 5 Befreiung und Erlass von Entgelten

Die Nutzung des Gemeinschaftshauses ist für alle internen, nichtöffentlichen Veranstaltungen der Kabelhorster Vereine, Verbände und Interessengruppen entgeltfrei.

Veranstaltungen der Gemeinde sind entgeltfrei. Somit ist die Freiwillige Feuerwehr von allen Abgaben befreit, da die Gemeinde Träger der Freiwilligen Feuerwehr ist.

Sportliche Veranstaltungen der örtlichen Vereine sind entgeltfrei.


§ 6 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinschaftshauses tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.

Diese Entgeltordnung tritt an die Stelle der Gebührenordnung vom 01.01.2011.


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