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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Entgeltordnung für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf

Entgeltordnung für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf

erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021

Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung Harmsdorf vom 01.09.2021 wird folgende Entgeltordnung erlassen.


§ 1 Allgemeines

Aufgrund des § 3 der Benutzungsordnung für das Dörpshus Harmsdorf wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.


§ 2 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind die Nutzer, die als Antragsteller oder Veranstalter auftreten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner


§ 3 Entstehung der Zahlungspflicht und Fälligkeit

Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages.

Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Nutzung des Gemeinschaftshauses fällig und der Gemeinde Harmsdorf auf das Konto der Sparkasse Holstein IBAN DE98213522400076320027 oder der VR Bank OH Nord-Plön eG DE40213900080000450030 zu überweisen.


§ 4 Höhe des Entgelts

Für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf beträgt das Entgelt für zahlungspflichtige Benutzer

a) den Gemeinschaftsraum mit Küche und Geschirr 120,00 €

b) Harmsdorfer Vereine 30,00 €

(außer der DRK)

c) öffentliche Außenveranstaltungen am Dörpshus, bei denen

die Gemeinde Strom, Wasser oder Toiletten zur Verfügung stellt 30,00 €


§ 5 Befreiung und Erlass von Entgelten

Veranstaltungen der Gemeinde Harmsdorf und der Feuerwehr sind entgeltfrei. Außerdem sind die Veranstaltungen des DRK entgeltfrei.


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