Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn

6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn

erlassen am: 07.05.2025 | i.d.F.v.: 24.06.2025 | gültig ab: 25.06.2025 | Bekanntmachung am: 24.06.2025 | genehmigt am: 11.06.2025

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Lensahn vom 07.05.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein folgende VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn erlassen:


Artikel 1

Die Hauptsatzung des Amtes Lensahn vom 08.01.1998 wird wie folgt geändert:

§ 13 erhält folgende Neufassung:


§ 13 Veröffentlichungen (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ 4a, 6a und 10a BauGB)

1

Satzungen und Verordnungen des Amtes Lensahn werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.lensahn.de bekanntgemacht.

2

Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen.

Textfassungen werden bei der Amtsverwaltung Lensahn, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn bereitgehalten.

3

Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

4

Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Artikel 2 Inkrafttreten

Die VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 24 a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Ostholstein vom 11.06.2025 erteilt.

Die vorstehende Änderungsatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.


Lensahn, 24.06.2025

Robien

-Amtsvorsteher-


Zurück zur Auswahl