6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn
6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn
erlassen am: 07.05.2025 | i.d.F.v.: 24.06.2025 | gültig ab: 25.06.2025 | Bekanntmachung am: 24.06.2025 | genehmigt am: 11.06.2025
Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Lensahn vom 07.05.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein folgende VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Lensahn erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Amtes Lensahn vom 08.01.1998 wird wie folgt geändert:
§ 13 erhält folgende Neufassung:
§ 13 Veröffentlichungen (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ 4a, 6a und 10a BauGB)
1
Satzungen und Verordnungen des Amtes Lensahn werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.lensahn.de bekanntgemacht.
2
Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen.
Textfassungen werden bei der Amtsverwaltung Lensahn, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn bereitgehalten.
3
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
4
Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 24 a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Ostholstein vom 11.06.2025 erteilt.
Die vorstehende Änderungsatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Lensahn, 24.06.2025
Robien
-Amtsvorsteher-