Gewinnspiele Facebook und Instagram
Gewinnspiel Waldschwimmbad auf der Facebook-Seite des Amtes Lensahn
Beim Gewinnspiel vom 10.05.2023 - 19.05.2023 verlost die Gemeinde Lensahn auf der Facebookseite des Amtes Lensahn unter allen Teilnehmer/innen, folgende Gewinne:
- Facebook: 2 x 1 Saisonkarte (Erwachsene) 2023 für das Waldschwimmbad Lensahn im Wert von je 105,00 €.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Folge dem Amt Lensahn auf Facebook
- Like und kommentiere den Post zum Gewinnspiel.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Die Gemeinde Lensahn ist berechtigt, einzelne Personen bis zur Bekanntgabe der Gewinnerin/ des Gewinners oder nachträglich von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, eine doppelte Teilnahme, eine unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation, oder Ähnliches vorliegen.
Dasselbe gilt im Fall von Kommentaren / Beiträgen, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten oder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
All dies kann gegebenenfalls die Aberkennung des Gewinns zur Folge haben.
Mitarbeiter des Amtes Lensahn und der Gemeinde Lensahn sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmeschluss
Teilnahmeschluss ist Freitag, der 19. Mai 2023, 23:59 Uhr. Uhrzeit geändert auf 12:00 Uhr!
Gewinnauslobung
Die Gewinner/innen werden unter allen Kommentaren, die unter den Gewinnspielpostings eingegangen sind, per Zufallsprinzip vom Social Media Team der Gemeinde Lensahn ermittelt und per Facebook-Kommentar-Funktion aufgefordert, ihre persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig per Email an edv[at]amt-lensahn.de zu schicken.
Wenn sich ein/e Gewinner/in nicht bis Montag, 22. Mai 2023 um 12:00 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung hin gemeldet hat, verliert er/sie den Gewinnanspruch und es wird ein/e Ersatzgewinner/in ermittelt.
Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch die Gemeinde Lensahn und muss im Rathaus Lensahn (Zimmer 118), Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn, innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Pro Gewinner/in ist nur ein Gewinn möglich.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Gemeinde Lensahn behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
Von dieser Möglichkeit macht die Gemeinde Lensahn insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Gemeinde Lensahn von dieser Person den entstandenen Schaden zurück verlangen.
Datenschutz
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Nähere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter: Amt Lensahn | Datenschutzhinweis
Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt.