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Lensahn | Amtliche Bekanntmachung zur Gemeindewahl am 14. Mai 2023

Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Wahlkreiseinteilung für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in den Gemeinden des Amtes Lensahn

Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinden des Amtes Lensahn hat am 21.04.2022 folgende Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise vorgenommen:

Gemeinde Lensahn:

Nr. des Wahlkreises Wahlraum (Straße, Nr., Ortsteil) Abgrenzung des Wahlkreises



1

Nr. 001 Haus der Begegnung Dr.-Julius-Stinde-Str., Lensahn Am Finkenberg, Am Kurpark, Bredenfeldstraße, Breslauer Straße, Claudiusstraße, Fliederweg, Haselnußweg, Holunderweg, Kantstraße, Kastanienweg, Königsberger Straße, Kopernikusstraße, Sanddornweg, Schlehenweg
Nr. 002 Grund- u. Gemeinschaftsschule, Schulstr. 8, Lensahn Birkenallee, Danziger Straße, Dr.-Julius-Stinde-Straße, Fahrenhorst, Fritz-Reuter-Weg, Heinrich-Tödt-Straße, Jahnstraße, Kurzer Kamp, Langer Acker, Lübecker Straße, Redder, Stettiner Straße, Wiesenhof, Zum Walkerbach


2
Nr. 001 Rathaus, Eutiner Str. 2, Lensahn Achterdiek, Am Bahnhof, Auf dem Berg, Bäderstraße, Bahnhofstraße, Daimlerstraße, Dieselstraße, Eutiner Straße, Friedrich-August-Straße, Höfesteig, Hohenberg, Hufenweg, Katharinenstraße, Ladestraße, Lüttdiek, Manhagener Weg, Oeverdiek, Ottostraße, Pastor-Petersen-Straße, Porschestraße, Prienfeldhof, Prienfeldstraße, Radebergstraße, Rosenhof, Sandkuhle, Schwienkuhler Weg, Wiesenweg, Zum Apfelgarten, Zum Windpark
Nr. 002 Lesehalle, Sundstr. 1, Lensahn Altdorf, Berliner Straße, Brandenburger Ring, Brookwiese, Brunskrug, Brunskruger Weg, Eulenhorst, Harmsholz, Hohenkrogstraße, Kirchenkoppel, Mecklenburger Straße, Potsdamer Straße, Rugenhandschen, Schnittbrok, Sieversberg, Storchengrund, Sundstraße, Sven H.-Andersen-Weg, Taubennest, Wiesenkrog, Wolterkamp



3

Nr. 001 Feuerwehrgerätehaus Oldenburger Str. 19, Sipsdorf Grüner Hirsch, Kampweg/Sipsdorf, Moosbruch, Oldenburger Straße/Sipsdorf, Op de Luhr/Sipsdorf, Op de Luhr Weg/Sipsdorf, Schanze/Sipsdorf, Teichweg/Sipsdorf
Nr. 002 Feuerwehrhaus, Lütjenburger Str. 12, Lensahn Am Mühlenbach, Am Mühlenholz, Am Ufer, Am Voßgraben, An der Steinbek, Bergweg, Bohnrade Fasanenweg, Gosekamp, Güldensteiner Weg/Wahrendorf, Herrenweg/Lensahnerhof, Hirschkoppel, Hofweg/Lensahnerhof, Johanneshof, Kamperdahl, Kronsberg/Lensahnerhof, Lindenweg, Lütjenburger Straße, Meiereistraße, Mühlenweg, Petersdorfer Allee, Rudolf-Steiner Weg, Sandkamp, Schulstraße, Seeweg, Wahrendorf, Wahrendorfer Straße/Wahrendorf, Waldweg, Wanderoogkamp/Wahrendorf, Wildkoppelweg, Zum Klützenberg

 

Gemeinde Riepsdorf:

Nr. des Wahlkreises Wahlraum (Straße, Nr., Ortsteil) Abgrenzung des Wahlkreises

 


1

Nr. 001 Gaststätte „Zum Mittelpunkt der Welt“ Hauptstr. 16, Riepsdorf Am Finkenbusch/Quaal, Am Teich, Bei der Kirche, Bruchweg/Koselau, Bäderstraße/Gosdorf, Gosdorf, Hauptstraße, Hofweg/Koselau, Hohe Weide, Koopelkamp/Quaal, Koselau, Koselau-Ost, Koselau-West, Meiereistraße/Koselau, Morest, Post Riepsdorf, Radkuhl, Schulkoppel, Triangel/Quaal
Nr. 002 Feuerwehrhaus, Kattenstieg 4, Altratjensdorf Altratjensdorf, Dorfstraße/Thomsdorf, Kattenstieg/Altratjensdorf, Landstraße/Altratjensdorf, Poggenpohler Weg, Post Altratjensdorf, Prinerberg/Thomsdorf, Ratjensdorferfelde/Altratjens., Seeweg/Altratjensdorf, Silberberg/Thomsdorf, Steinkamp/Altratjensdorf, Trift/Altratjensdorf, Weidestraße/Thomsdorf, Wiesenweg/Thomsdorf, Wischhof/Altratjensdorf


Die Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst und Manhagen bilden jeweils einen Wahlkreis und verfügen jeweils über ein Wahllokal.
Gem. § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 auf.
Die Wahlvorschläge sind bis zum 20. März 2023, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Lensahn im Rathaus, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn, einzureichen.
Es wird gebeten, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können einreichen:

  1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
  2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
  3. einzelne Wahlberechtigte.

Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.
Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.
Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlagen zu den §§ 23 und 25 GKWO eingereicht werden.

Die Anzahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter sowie die Anzahl der im Wahlgebiet zu wählenden Listenvertreterinnen und Listenvertreter regelt sich wie folgt:
Die Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst und Manhagen bilden jeweils einen Wahlkreis, in dem fünf unmittelbare Vertreterinnen bzw. unmittelbare Vertreter sowie vier Listenvertreterinnen bzw. Vertreter gewählt werden.
Die Gemeinde Riepsdorf bildet einen Wahlkreis, in dem sechs unmittelbare Vertreterinnen bzw. unmittelbare Vertreter sowie fünf Listenvertreterinnen bzw. Vertreter gewählt werden.
Die Gemeinde Lensahn bildet drei Wahlkreise. In jedem Wahlkreis werden drei unmittelbare Vertreterinnen bzw. unmittelbare Vertreter gewählt. Im Gemeindegebiet werden acht Listenvertreterinnen bzw. Vertreter gewählt.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig.
Weder politische Parteien (Parteien) noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Wählbar sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§§ 6 Abs. 1, 3 Abs. 1 GKWG).

Die Vordrucke für Wahlvorschläge und für die erforderlichen Anlagen stehen beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Lensahn, Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn, Tel.: 04363/508-22, E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de oder auf der Homepage www.lensahn.de im Menüpunkt „Wahlen“ unter „Bürgerservice“ zum Download kostenfrei zur Verfügung.

Lensahn, 06.09.2022

Gemeinde Lensahn
Der Gemeindewahlleiter
gez. Michael Robien