Die Gemeindevertretung Lensahn hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2026 den Entwurf des kommunalen Wärmeplans gebilligt und die Veröffentlichung beschlossen.
Die Gemeinde Lensahn erstellt den kommunalen Wärmeplan auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes
(EWKG).
Gemäß § 13 Abs. 4 WPG wird der Entwurf des kommunalen Wärmeplans einschließlich der Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse öffentlich
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans der Gemeinde Lensahn liegt
vom 28. September 2026 bis einschließlich 9. November 2026
öffentlich aus.
Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist im Internet unter
https://www.lensahn.de/buergerservice/klimaschutz
eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Lensahn, Eutiner Straße 2, EG Zimmer 11, 23738 Lensahn
einzusehen.
Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung findet eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt
am Mittwoch, den 07.10.2026, um 19.00 Uhr,
im Haus der Begegnung, Dr.-Julius-Stinde-Str. 2, 23738 Lensahn.
Gegenstand der öffentlichen Auslegung ist der Entwurf des Abschlussberichts für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Lensahn.
Stellungnahmen können bis einschließlich
9. November 2026
elektronisch an: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de,
schriftlich an: Amtsverwaltung Lensahn, Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn, oder
während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Lensahn
abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden.
Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.