Der am 14.05.2023 gewählte Gemeindevertreter Marten Bahr (Freie Wählervereinigung Lensahn) hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung Lensahn durch Verzichtserklärung verloren.
Gem. § 44 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz stelle ich als nächsten zu berücksichtigenden Bewerber laut Listenvorschlag der Freien Wählervereinigung Lensahn
Herrn Andreas Steffen
23738 Lensahn, als Gemeindevertreter fest.
Gem. § 67 Abs. 3 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wurde Herr Steffen über das Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lensahn benachrichtigt und hat durch eine entsprechende Erklärung das Mandat angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lensahn innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, dem Bürgermeister der Gemeinde Lensahn, in 23738 Lensahn, Eutiner Straße 2, zu erheben.
Lensahn, 12.05.2026
Gemeinde Lensahn
(gez. S. Petersen)
Stellv. Gemeindewahlleiterin
Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.