Die Lensahner Wasserbetriebe versenden die Vordrucke zur Ablesung der Wasserzähler ab dem 15.12.2025.
Wir bitten unsere Kunden, die Ablesung und Mitteilung der Zählerstände bis zum 31.12.2025 vorzunehmen, um die Abgaben-/Gebührenbescheide für 2025 erstellen zu können.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die bequeme Übermittlung der Zählerstände über die Homepage des Amtes Lensahn.
Sollten Zählerstände bis zum 09.01.2026 nicht vorliegen, erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Lensahner Wasserbetriebe zur Wassersatzung deren Schätzung.
Für Fragen und weitere Informationen steht Frau Birckigt, Tel. 04363/508-35, gerne zur Verfügung.
Wir danken unseren Kunden für Ihre Mithilfe.