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Kabelhorst | Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Kabelhorst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus Lensahn, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn, Zimmer 16, Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen.