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Kabelhorst | Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 17.12.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kabelhorst erlassen.

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Ostholstein vom 10.02.2026 erteilt.

Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.