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Amt Lensahn | Regionalpläne Windenergie

Die Landesplanungsbehörde des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat Windenergieplanung, teilt mit, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung am 7. Juli 2026 dem zweiten Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I bis III zum Thema Windenergie an Land zugestimmt hat. Weitere Erläuterungen erfolgen auf dieser Seite:

schleswig-holstein.de - Regionalpläne Windenergie

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zu diesen Teilfortschreibungen erfolgt bis einschließlich zum 26. August 2026.
Die Bekanntmachung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit weiteren Informationen ist am 8. Juli 2026 im Amtsblatt Schleswig-Holstein erschienen.

Die Teilfortschreibung wurde eingeleitet durch die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 19. Dezember 2023 (Amtsbl. Schl.-H. 2024 S. 78).
Zum Verfahren wird u.a. wie folgt mitgeteilt:

„Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens (August bis Oktober 2025) sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden.
Die Auswertung und Abwägung dieser Stellungnahmen führten zu einer Änderung der Planunterlagen.
Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich nur noch auf die gegenüber dem ersten Planentwurf geänderten Teile des Plans.

Wesentlicher Anlass der Planung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen.
Zudem sollen die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz erreicht werden.
Mit der Teilfortschreibung sollen die Vorranggebiete für die Windenergienutzung an Land festgelegt werden.
Landesweit sind nun rund 51.950 ha als Vorranggebiete vorgesehen.
Dies entspricht rund 3,3 Prozent der Landesfläche.
Gegenüber dem ersten Planentwurf sind rund 3.488 ha Vorranggebietsflächen weggefallen und an anderen Stellen rund 2.139 ha neu hinzugekommen.

Die Umsetzung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land erfolgt durch die jeweilige „Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum I [II; III] in Schleswig-Holstein“.
Anlagen der Landesverordnung sind ein Plantext, eine Plankarte sowie ein Umweltbericht.

Die Entwürfe der drei Landesverordnungen inklusive der Anlagen, die nur die gegenüber dem ersten Entwurf geänderten Teile enthalten bzw. hervorheben, stehen bereits jetzt im Online-Beteiligungsportal BOB-SH Landesplanung unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung zur Verfügung.
Auf BOB-SH Landesplanung können Sie die Dokumente öffnen, lesen oder als PDF herunterladen und somit Ihre Stellungnahme schon vorbereiten.
Bei der Landesplanungsbehörde kann bei Bedarf in ein Belegexemplar der Planentwürfe Einblick genommen werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist dann ab dem 16. Juli 2026 mit Beginn des Beteiligungsverfahrens möglich.
Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
Nutzen Sie dafür möglichst das Online-Beteiligungsportal BOB-SH Landesplanung oder übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an windenergiebeteiligung[at]im.landsh.de.
Auch eine Übermittlung per Post ist möglich.
Wir bitten Sie, ihre Stellungnahme nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH Landesplanung oder per E-Mail oder per Post.

Die Erwiderungen der Landesplanungsbehörde zu den zum ersten Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen sind an dieser Stelle veröffentlicht: schleswig-holstein.de - Regionalpläne Windenergie…“

Einzelheiten zum Beteiligungsverfahren und zur Abgabe von Stellungnahmen können der o.g. Bekanntmachung der Landesplanungsbehörde im Online-Beteiligungsportal BOB-SH Landesplanung unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung entnommen werden.