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Amt Lensahn | Neue Kreisverordnung zur Bekämpfung von Ratten

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, die neue Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein ist kürzlich in Kraft getreten.
Die neue Verordnung finden Sie am Ende dieser Information. 
Um dieses wichtige Gesundheitsanliegen in Erinnerung zu bringen und dafür zu sensibilisieren, finden Sie hier einige Hinweise zur Vorsorge, zur Bekämpfung von Ratten und zu den Pflichten der Grundstückseigentümer/innen und Nutzungsberechtigten von Grundstücken:

Ratten sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gesundheitsschädlinge und bekämpfungspflichtig, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Wenn Sie einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück bemerken, sind Sie nach § 3 der Kreisverordnung verpflichtet, den Befall unverzüglich zu bekämpfen.
In der Wahl der Bekämpfungsmittel- und Geräte (§ 5 der Verordnung) sind Sie zunächst frei (Bekämpfung mit im Fachhandel erhältlichen Mitteln und/oder Geräten oder durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma). Hilfreich wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.
Entfernen Sie bei einem Befall bitte eventuelles Vogelfutter, dieses ist auch eine Empfehlung des NABU (Naturschutzbund Deutschland), und ggfs. Fallobst.

Bei der Auslegung von Rattengift muss beachtet werden, dass die Bereiche, in denen Rattengift ausgelegt wird, durch auffällige Warnzettel markiert sein müssen mit Angaben zum Präparat, Wirkstoff und Gegenmittel.
Menschen und Haustiere dürfen nicht gefährdet werden.

Wenn Sie Mieter/in sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre/n Vermieter/in.

Bitte zeigen Sie den Rattenbefall und die von Ihnen getroffene Maßnahme unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde an (§ 2):
Amt Lensahn, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn,
Email: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de,
Telefon: 04363/508-31 o. 508-30 (Zentrale 508-0).

Woran kann man einen Rattenbefall erkennen? 
Achten Sie auf: 

  • Rattenkot: Ist ca. 12 bis 20 mm lang und 3 bis 7 mm dick. Schwarz und an den Enden spitz zulaufend. Am ehesten ist er in Gartenschuppen, Garagen oder Kellerräumen zu sehen. 
  • Laufspuren: Ratten benutzen oft die gleichen Laufwege. Nach einiger Zeit erkennt man im Gras (platt) oder im Beet (glatte Erde) die Laufwege.
    Auf glatten Flächen im Haus/Keller entsteht eine klebrige und speckige Struktur. 
  • Rattenlöcher: Die Löcher haben einen Durchmesser von ca. 5 bis 10 cm (Faustformel: Durchmesser einer Getränkedose).
    Je nach Untergrund mit etwas Auswurf oder überhaupt keinen. Achten Sie auf Löcher neben Regenfallrohren, Siel- oder Kanaldeckeln; dieses könnte auf einen Schaden in der Hauskanalisation hindeuten.
    Häufig sind Rattenlöcher im oder beim Kompost zu finden. Einfache, geschlossene Komposter aus Plastik sind für Ratten kein Hindernis.
    Wie auch bei Mülltonnen können sie das Plastik mit der Zeit durchnagen.
    Häufig werden auch Bauten unter Garagen, Gartenschuppen, gestapelten Brennholz oder Terrassen angelegt.

Helfen Sie bitte, das Aufkommen von Ratten zu vermeiden und beherzigen Sie insbesondere die empfohlenen Maßnahmen hierfür:

Müllentsorgung:

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter - niemals daneben.
  • Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht in der Toilette.

Keine Nahrungsquellen bieten:

  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen, ebenso keine Essensreste und andere Nahrungsmittel.
    Vogelfütterungen erhöhen die Gefahr eines Rattenbefalls; vermeiden Sie daher übertriebene Fütterungen und legen Sie kein Futter auf den Boden.
    Ratten sind gute Kletterer und können auch auf Bäume oder in Vogelhäuschen gelangen.

Zugänge und Hygiene:

  • Prüfen und verschließen Sie offene Stellen jeder Art zu Gebäuden, Kellerräumen und Schuppen (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in Gebäude und Nebengebäude gelangen können. 
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verfallene Möbel, Holzstapel und andere Unterschlüpfe sollten entfernt oder gesichert werden.
  • Füttern Sie bestenfalls keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen; und wenn, dann nur begrenzt kontrolliert ohne Futterreste. Zurückbleibende Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen und tragen zur Erhöhung der Population bei.

Professionelle Bekämpfung: 
Bei einer akuten Rattenplage ist die Beauftragung einer spezialisierten Schädlingsbekämpfungsfirma, um eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten, empfehlenswert.
In besonderen Fällen kann, je nach Sachlage (Eigenmaßnahmen sind nicht erfolgreich oder größere erhebliche Gebietsbetroffenheit), die Beauftragung einer professionellen Bekämpfung behördlich angeordnet werden.


Hinweis zur evtl. Kostenerstattung: 
Die Kosten für die Beseitigung von Schädlingsbefällen werden teilweise durch die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder durch anderweitige Schutzbriefe übernommen oder bis zu einer gewissen Höhe ersetzt, wenn diese Leistung in der Versicherungspolice inkludiert wurde.


Die Kreisverordnung zur Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein finden Sie hier.

Sachkundige Firmen zur Schädlingsbekämpfung finden Sie z.B. in den „Gelben Seiten“, über eine Internet-Suchmaschine mit z.B. Eingabe Ihrer Postleitzahl, oder über den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. (DSV)


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Amt Lensahn“