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Amt Lensahn | Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein. 

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt Informationen: 

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?