Bekanntmachung über das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 4,
Strecke 1100, von der Grenze des Gebietes der Stadt Oldenburg in Holstein (i. H.) zu dem Gebiet der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752) bis zur Grenze des Gebietes der Gemeinde Heringsdorf zu dem Gebiet der Gemeinde Göhl (Bau-km 157,055) auf den Gebieten der Stadt Oldenburg i. H., der Gemeinde Göhl und der Gemeinde Heringsdorf, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: Auslegung der 2. Planänderung
Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (Anhörungsbehörde) –, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, zuständig.
Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG a. F. liegen in der Zeit vom
3. August 2026 (Montag) bis einschließlich 2. September 2026 (Mittwoch) aus.
Die Auslegungsstellen sind der beigefügten Bekanntmachung (PDF-Datei) zu entnehmen.
Alternativ werden die Unterlagen auch digital unter https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/schienenanbindung-fbq-pfa-4 zur allgemeinen Einsichtnahme der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 (Mittwoch), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben
a) bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - (Anhörungsbehörde), Hopfenstraße 29, 24103 Kiel
oder
b) bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen.
Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.