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Amt/Gemeinde Lensahn | Amtliche Bekanntmachung

Hiermit wird die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilungen gemäß der §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG) öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung enthält folgende Möglichkeiten des Widerspruchs:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.