Das Amt Lensahn/die Gemeinde Lensahn macht hiermit die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilungen gemäß der §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG) öffentlich bekannt.
Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.
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Das Amt Lensahn/die Gemeinde Lensahn macht hiermit die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilungen gemäß der §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG) öffentlich bekannt.
Die vollständige Bekanntmachung ist als PDF-Datei beigefügt.