Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Lensahn am 30.10.2018

</dir>
Zusammensetzung:
5 Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist Mitglied des Hauptausschusses ohne Stimmrecht.
Aufgabengebiet:
nach § 45 a, b und c GO sowie die übertragenen Aufgaben nach § 28 Abs. 11, 14, 15 und 16 GO sowie weitere in § 7 der Hauptsatzung aufgeführte umfangreiche Aufgaben.
Die Einladung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses finden Sie hier.