Formulare
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Formulare für die Bearbeitung von Verwaltungsleistungen zu erhalten. Die beim Amt Lensahn vorhandenen Möglichkeiten können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.
Schleswig-Holstein-Service | Einheitlicher Ansprechpartner | Digitale Formulare | |
Formulare im PDF-Format | Zuständigskeitsfinder |
Weitere örtliche Satzungen der Gemeinden des Amtes Lensahn finden Sie hier.
Schleswig-Holstein Service
Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet vielfältige E-Government-Leistungen und Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können.
Dazu ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig, wobei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden.
Sie erreichen den Schleswig-Holstein Service über den folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner
Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln.
Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen.
Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.
Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert.
Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner über den folgenden Link:
digitale Formulare
Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Zur Online An- oder Abmeldung ihres Hundes klicken Sie bitte hier.
Weitere digitale Formulare zu verschiedenen Themen können Sie demnächst hier aufrufen.
Formulare im PDF-Format
Hier können Sie Formulare des Amtes als PDF-Datei herunterladen, anschließend drucken, ausfüllen und an das Amt Lensahn senden oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeben.
Zuschuss für eine Jugendfreizeit
Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
Urkundenbestellung beim Standesamt
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis.
Unter "Bewachung" wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden.
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen
- von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
- über den Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
- bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
- Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der IHK (Sachkundenachweis) benötigen Sie für
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- den Schutz vor Ladendieben sowie
- die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
- Für sonstige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe genügt ein Unterrichtungsnachweis der IHK.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren / dessen Bezirk Sie das Bewachungsgewerbe ausüben möchten.
Kosten
Je nach Beantragungsumfang und Gemeinde fallen unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an. Diese liegen derzeit zwischen 150,00 und 550,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde,
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen,
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen,
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder gegebenenfalls Unterrichtungsnachweis der IHK.
Rechtsgrundlage
- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 34a der GewO und zur Bewachungsverordnung (BewachV)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.2.1 - VwGebV
Weitere Informationen
Bezüglich der Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Tätigkeit im Bewachungsgewerbe wird zwischen folgenden Bewachungsaufgaben unterschieden:
- bestimmte Bewachungsaufgaben, zum Beispiel bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben, die eine Sachkundeprüfung der IHK verlangen sowie
- sonstige Bewachungsaufgaben, die sich von den oben genannten unterscheiden, für deren Ausübung ein Unterrichtungsnachweis (IHK) ausreicht.
verwandte Vorgänge
- Außenwerbung: Genehmigung
- Chemikalien: Zertifizierung eines Betriebs gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis
- Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Rentenberatung - Registrierung
- Wirtschaftsprüferin / Wirtschaftsprüfer: Wiederbestellung
Ansprechpartner
Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt)
Tel.: +49 4363 / 508 - 20
Fax: + 49 4363 / 508 - 120
E-Mail: melanie.lindau@amt-lensahn.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 11
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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