Formulare
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Formulare für die Bearbeitung von Verwaltungsleistungen zu erhalten. Die beim Amt Lensahn vorhandenen Möglichkeiten können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.
Schleswig-Holstein-Service | Einheitlicher Ansprechpartner | Digitale Formulare | |
Formulare im PDF-Format | Zuständigskeitsfinder |
Weitere örtliche Satzungen der Gemeinden des Amtes Lensahn finden Sie hier.
Schleswig-Holstein Service
Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet vielfältige E-Government-Leistungen und Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können.
Dazu ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig, wobei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden.
Sie erreichen den Schleswig-Holstein Service über den folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner
Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln.
Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen.
Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.
Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert.
Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner über den folgenden Link:
digitale Formulare
Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Zur Online An- oder Abmeldung ihres Hundes klicken Sie bitte hier.
Weitere digitale Formulare zu verschiedenen Themen können Sie demnächst hier aufrufen.
Formulare im PDF-Format
Hier können Sie Formulare des Amtes als PDF-Datei herunterladen, anschließend drucken, ausfüllen und an das Amt Lensahn senden oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeben.
Zuschuss für eine Jugendfreizeit
Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
Urkundenbestellung beim Standesamt
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Gewerbeanmeldung, Elektronische Gewerbeanzeige
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.
Ein Gewerbe ist
- jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit,
- die auf Gewinnerzielung gerichtet und
- auf Dauer angelegt ist.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
- Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
- die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen die Betriebsstätte betreiben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder
- an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein.
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Kosten
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern.
- Bei Anmeldung durch Dritte:
Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden.
- Bei Gesellschaften oder Vereinen:
Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung.
- Bei handwerklichen Tätigkeiten:
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle.
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Erlaubnis, sofern bereits vorhanden (z.B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls
Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
Führungszeugnis,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV),
- §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ,
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1 - VwGebV.
Weitere Informationen
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Online-Formulare für die Gewerbeanmeldung oder die elektronische Gewerbeanzeige finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammern (HWK) Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Hufbeschlagschmied / Hufschlaglehrschmied: Anerkennung
- Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim
Ansprechpartner
Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt)
Tel.: +49 4363 / 508 - 20
Fax: + 49 4363 / 508 - 120
E-Mail: melanie.lindau@amt-lensahn.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 11
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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