Formulare
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Formulare für die Bearbeitung von Verwaltungsleistungen zu erhalten. Die beim Amt Lensahn vorhandenen Möglichkeiten können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.
Schleswig-Holstein-Service | Einheitlicher Ansprechpartner | Digitale Formulare | |
Formulare im PDF-Format | Zuständigskeitsfinder |
Weitere örtliche Satzungen der Gemeinden des Amtes Lensahn finden Sie hier.
Schleswig-Holstein Service
Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet vielfältige E-Government-Leistungen und Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können.
Dazu ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig, wobei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden.
Sie erreichen den Schleswig-Holstein Service über den folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner
Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln.
Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen.
Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.
Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert.
Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner über den folgenden Link:
digitale Formulare
Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Zur Online An- oder Abmeldung ihres Hundes klicken Sie bitte hier.
Weitere digitale Formulare zu verschiedenen Themen können Sie demnächst hier aufrufen.
Formulare im PDF-Format
Hier können Sie Formulare des Amtes als PDF-Datei herunterladen, anschließend drucken, ausfüllen und an das Amt Lensahn senden oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeben.
Zuschuss für eine Jugendfreizeit
Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
Urkundenbestellung beim Standesamt
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
Eine der Voraussetzungen, damit Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben können, ist Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit.
Ergibt sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens oder während des laufenden Geschäftsbetriebs Ihre Unzuverlässigkeit, kann die zuständige Behörde die Gewerbeausübung untersagen.
Eine Unzuverlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn Sie keine Gewähr dafür bieten, das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß auszuüben. Dies ist unter anderem der Fall bei
- Nichtentrichtung öffentlicher Abgaben, wie Lohnsteuern, Umsatzsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen,
- Steuerrückständen,
- illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen,
- einschlägiger Verurteilung (etwa wegen Untreue, Unterschlagung, Misshandlung von Schutzbefohlenen wie zum Beispiel Auszubildenden) oder
- bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch mangelnde Lebensmittelhygiene.
In der Regel wird vor Erlass der Untersagungsverfügung die zuständige Kammer gehört, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Erachtet auch die Kammer eine Untersagung als erforderlich und zeigen Sie keine weiteren Bemühungen, wird Ihnen ein förmlicher Untersagungsbescheid zugestellt. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Teiluntersagung: Untersagung bestimmter Gewerbe oder die Untersagung der Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer/innen,
- Volluntersagung: Untersagung jeglicher gewerblichen Tätigkeit,
- Erweiterte Untersagung: Untersagung jeglicher gewerblichen Tätigkeit und der Tätigkeit als Geschäftsführer/in, Betriebsleiter/in oder ähnliches.
Eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung gilt unbefristet und im gesamten Bundesgebiet. Die untersagte Tätigkeit ist unverzüglich einzustellen und das Gewerbe abzumelden. Nach frühestens einem Jahr kann ein Wiedergestattungsantrag gestellt werden. Voraussetzung für eine Wiedergestattung der untersagten Tätigkeit ist, dass die Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt. Auch hierzu wird die zuständige Kammer gehört.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
- § 35 Gewerbeordnung (Gewo),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Weitere Informationen
Sie sind von einer Untersagung der Gewerbeausübung betroffen? Informieren Sie sich über Beratungsangebote der zuständigen Kammer!Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
verwandte Vorgänge
- Arzneimittelüberwachung
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Handwerksrolle: Ausübungsberechtigung
- Sondernutzung an öffentlichen Wegen und Plätzen
Ansprechpartner
Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt)
Tel.: +49 4363 / 508 - 20
Fax: + 49 4363 / 508 - 120
E-Mail: melanie.lindau@amt-lensahn.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 11
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Landesportal Schleswig-Holstein