Formulare
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Formulare für die Bearbeitung von Verwaltungsleistungen zu erhalten. Die beim Amt Lensahn vorhandenen Möglichkeiten können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.
Schleswig-Holstein-Service | Einheitlicher Ansprechpartner | Digitale Formulare | |
Formulare im PDF-Format | Zuständigskeitsfinder |
Weitere örtliche Satzungen der Gemeinden des Amtes Lensahn finden Sie hier.
Schleswig-Holstein Service
Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet vielfältige E-Government-Leistungen und Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können.
Dazu ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig, wobei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden.
Sie erreichen den Schleswig-Holstein Service über den folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner
Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln.
Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen.
Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.
Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert.
Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner über den folgenden Link:
digitale Formulare
Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Zur Online An- oder Abmeldung ihres Hundes klicken Sie bitte hier.
Weitere digitale Formulare zu verschiedenen Themen können Sie demnächst hier aufrufen.
Formulare im PDF-Format
Hier können Sie Formulare des Amtes als PDF-Datei herunterladen, anschließend drucken, ausfüllen und an das Amt Lensahn senden oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeben.
Zuschuss für eine Jugendfreizeit
Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
Urkundenbestellung beim Standesamt
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Gewerbelegitimationskarte
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Kosten
Derzeit fallen 30,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
- § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.6 - VwGebV.
Weitere Informationen
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
verwandte Vorgänge
- Amtliches Pflanzengesundheitszeugnis
- Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
- Kommunalaufsicht
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung
Ansprechpartner
Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt)
Tel.: +49 4363 / 508 - 20
Fax: + 49 4363 / 508 - 120
E-Mail: melanie.lindau@amt-lensahn.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 11
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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