Formulare
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Formulare für die Bearbeitung von Verwaltungsleistungen zu erhalten. Die beim Amt Lensahn vorhandenen Möglichkeiten können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.
Schleswig-Holstein-Service | Einheitlicher Ansprechpartner | Digitale Formulare | |
Formulare im PDF-Format | Zuständigskeitsfinder |
Weitere örtliche Satzungen der Gemeinden des Amtes Lensahn finden Sie hier.
Schleswig-Holstein Service
Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet vielfältige E-Government-Leistungen und Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können.
Dazu ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig, wobei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden.
Sie erreichen den Schleswig-Holstein Service über den folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner
Beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie jederzeit diverse unternehmerische Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, bequem und zügig von zu Hause aus abwickeln.
Zentrale Aufgabe des EA-SH ist neben der Onlinebeantragung von Verwaltungsleistungen die Bereitstellung von umfangreichen Informationen, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen.
Zusätzlich fungiert der EA-SH auf Wunsch auch als Verfahrensmittler, über den der Antragsprozess des Dienstleisters (Erklärungen, Anmeldungen, Eintragungen oder die Beantragung von Genehmigungen, etc.) weitestgehend koordiniert und abgewickelt werden kann.
Alle Leistungen werden kostenfrei angeboten.
Somit brauchen Sie lediglich nur noch den EA-SH als ihren Ansprechpartner, der Sie in dem gesamten Antragsverfahren informiert, berät, unterstützt und für Sie koordiniert.
Wenn Ihre Angelegenheit über den EA-SH abwickelbar ist, können Sie sich mühselige Behördengänge sparen!
Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner über den folgenden Link:
digitale Formulare
Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Zur Online An- oder Abmeldung ihres Hundes klicken Sie bitte hier.
Weitere digitale Formulare zu verschiedenen Themen können Sie demnächst hier aufrufen.
Formulare im PDF-Format
Hier können Sie Formulare des Amtes als PDF-Datei herunterladen, anschließend drucken, ausfüllen und an das Amt Lensahn senden oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeben.
Zuschuss für eine Jugendfreizeit
Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
Urkundenbestellung beim Standesamt
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Tiergehegegenehmigung
Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Beschreibung
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,
- die unter staatlicher Aufsicht stehen,
- die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine Fläche von nicht mehr als 50 m² beanspruchen,
- in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden oder in denen höchsten zwei Greifvögel der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).
Kosten
Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Planunterlagen,
- Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
- § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.13 - VwGebV.
Weitere Informationen
In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
verwandte Vorgänge
- Fundtiere und Tierheime
- Hunde: anmelden / abmelden
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vogelgrippe
Ansprechpartner
Fachgebiet Natur und Boden - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel.: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 78896874
E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de
Landesportal Schleswig-Holstein