Aufgabenverzeichnis
Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.
Zuständigkeit
An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
verwandte Vorgänge
- Güterkraftverkehr: Güterkraftverkehrserlaubnis
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Luftverkehr
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel.: +49 4521 788-8960
Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-oh.de
Landesportal Schleswig-Holstein