Aufgabenverzeichnis
Hausschlachtungen
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch.
Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB),
- § 2a Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV).
Weitere Informationen
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Veterinary offices in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
- Telekommunikationsdienstleistungserbringer: Meldepflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Informationspflicht
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis
Ansprechpartner
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
Freischützstraße 11
23701 Eutin
Tel.: +49 4521 788-222
Fax: +49 4521 788-651
E-Mail: veterinaer@kreis-oh.de
Mitarbeiter (Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein)
Tel.: +49 4521 788-239
Fax: +49 4521 788-651
E-Mail: m.cursiefen@kreis-oh.de
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