Information zu Corona im Amt Lensahn
Es kommt zu folgenden Einschränkungen im Bereich des Amtes Lensahn:
Zutritt zum Rathaus und öffentlichen Einrichtungen
Die Gemeindebücherei bleibt aufgrund der Landesverordnung vom 16.12.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Ab Mittwoch, den 13.01.21 wird während der Öffnungszeiten die kontaktlose Ausleihe angeboten.
Der Bürgerbus "Die flotte Lehni" fährt bis auf weiteres nur vormittags.
Landesverordnungen des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Corona
Landesverordnung in der Fassung vom 08.01.2021
Corona-Quarantäne Verordnung vom 08.01.2021
Änderungsverordnung zur Corona-Quarantäne Verordnung vom 18.12.2020
Schulen-Corona-Verordnung vom 06.10.2020
Verfügungen des Kreises Ostholstein im Zusammenhang mit Corona
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Eutiner Straße und in der Bäderstraße wurde aufgehoben. Beachten Sie jedoch weiterhin die Anordnungen in der Landesverordnung und der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein.
Weitere Informationen erhalten sie unter https://www.kreis-oh.de/
Landesverordnung für Ein- und Rückreisende vom 06.11.2020
Hinweise für die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe:
Leitfaden Mindestanforderungen an Hygienekonzepte
Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie unter
Informationen für Schleswig-Holstein (Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein)
- Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem bestätigten
Fall hatten, sollten sich an ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung
(KVSH) wenden und können von dort gezielt weitervermittelt werden.
- Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet: Tel.: 0431 79700001
(spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Fragestellungen).
- Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Sitzungen der Gemeindevertretungen und deren Ausschüsse
Aufgrund der weiterbestehenden Corona-Pandemie kann die Gemeinde bei der Sitzungsdurchführung weiterhin Maßnahmen ergreifen, mit denen den Infektionsgefahren wirksam begegnet werden kann.
Maßnahmen im Sinne der Corona-BekämpfVO SH:
Gemäß Corona-BekämpfVO SH sind die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen.
Zugangsbeschränkung: Der Zutritt zum Sitzungsraum von Gästen/Zuhörer*innen muss unter Umständen beschränkt werden, wenn der vorhandene Platz erschöpft ist.