Mitarbeiterliste
Versteigerer / Versteigerin: Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig als Versteigerin / Versteigerer tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und
- leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bereich Sie tätig werden möchten.
Kosten
Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage
- §§ 14, 34b Gewerbeordnung (GewO),
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsverordnung - VerstV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.10.1 - VwGebV.
Weitere Informationen
Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege der Versteigerung nur als Inhaber einer Versteigerererlaubnis oder durch einen von ihnen beauftragten Versteigerer absetzen.
Auf Antrag können besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristische Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich bestellt und vereidigt werden.
verwandte Vorgänge
- Gewerbelegitimationskarte
- Immissionsschutz: Genehmigungen / Anzeigen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Postanschrift
Postfach: 1260
23735 Lensahn
Tel.: +49 4363 / 508 - 0
Fax: +49 4363 / 508 - 47
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Ordnungs- und Planungsamt)
Tel.: +49 4363 / 508 - 20
Fax: + 49 4363 / 508 - 120
E-Mail: melanie.lindau@amt-lensahn.de
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 11
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel.: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-292
E-Mail: sicherheit@kreis-oh.de
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